Juni 2014 Mamis

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Geschrieben von GanzUngeduldige, 39. SSW am 02.06.2014, 8:14 Uhr

studieren und Elterngeld

Egal ob Arbeit oder Studium, die Vorgaben sind die gleichen. Man darf maximal 30 Stunden die Woche arbeiten/studieren um Anrecht auf Elterngeld zu haben. Es kann ja keiner nachvollziehen, ob Du Anwesend bist oder nicht. Daher gilt nur die offizielle Stundenzahl. Eventuell müsstest Du irgendeinen Nachweis bringen, dass Du für die Zeit der Elternzeit nur entsprechend viele Seminare besuchst.

 
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