Geschrieben von GanzUngeduldige, 39. SSW am 02.06.2014, 8:14 Uhr |
studieren und Elterngeld
Egal ob Arbeit oder Studium, die Vorgaben sind die gleichen. Man darf maximal 30 Stunden die Woche arbeiten/studieren um Anrecht auf Elterngeld zu haben. Es kann ja keiner nachvollziehen, ob Du Anwesend bist oder nicht. Daher gilt nur die offizielle Stundenzahl. Eventuell müsstest Du irgendeinen Nachweis bringen, dass Du für die Zeit der Elternzeit nur entsprechend viele Seminare besuchst.
- studieren und Elterngeld - Sommersturm86, 40. SSW 02.06.14, 6:30
- Re: studieren und Elterngeld - sarah11207, 37. SSW 02.06.14, 7:34
- Re: studieren und Elterngeld - GanzUngeduldige, 39. SSW 02.06.14, 8:14
- Re: studieren und Elterngeld - bibi12345 02.06.14, 8:20
- Re: studieren und Elterngeld - hanni86 02.06.14, 9:04
- Re: studieren und Elterngeld - tanzmit, 37. SSW 02.06.14, 13:33
- Re: studieren und Elterngeld - GanzUngeduldige, 39. SSW 02.06.14, 14:28
- Re: studieren und Elterngeld - tanzmit, 37. SSW 02.06.14, 22:48
- Re: studieren und Elterngeld - GanzUngeduldige, 40. SSW 03.06.14, 12:42
- auch sorry - tanzmit 04.06.14, 1:21
- Re: studieren und Elterngeld - GanzUngeduldige, 40. SSW 03.06.14, 12:42
- Re: studieren und Elterngeld - tanzmit, 37. SSW 02.06.14, 22:48
- Re: studieren und Elterngeld - GanzUngeduldige, 39. SSW 02.06.14, 14:28