von Sommersturm86, 40. SSW am 02.06.2014, 6:30 Uhr |
studieren und Elterngeld
Hier gabs doch jemanden, wenn mich nicht alles täuscht, der auch mit Kind studiert???
Hab da mal eine Frage: habe ich Anspruxh auf Elterngeld wenn ich ab Oktober einen Vollzeitstudiengang antrete? Betreuung würde ich letztlich übernehmen, da keine Anwesenheitspflicht.
Re: studieren und Elterngeld
Antwort von sarah11207, 37. SSW am 02.06.2014, 7:34 Uhr
Eine Freundin von mir studiert mit Kind und wenn ich mich nicht irre bekommt die den mindestSatz von 300 Euro plus KinderGeld für sich selbst und das Kind
Re: studieren und Elterngeld
Antwort von GanzUngeduldige, 39. SSW am 02.06.2014, 8:14 Uhr
Egal ob Arbeit oder Studium, die Vorgaben sind die gleichen. Man darf maximal 30 Stunden die Woche arbeiten/studieren um Anrecht auf Elterngeld zu haben. Es kann ja keiner nachvollziehen, ob Du Anwesend bist oder nicht. Daher gilt nur die offizielle Stundenzahl. Eventuell müsstest Du irgendeinen Nachweis bringen, dass Du für die Zeit der Elternzeit nur entsprechend viele Seminare besuchst.
Re: studieren und Elterngeld
Antwort von bibi12345 am 02.06.2014, 8:20 Uhr
Morgen,
also ich hab bei meiner großen auch den mindestatz im studium bekommen. 300 euro.
Re: studieren und Elterngeld
Antwort von hanni86 am 02.06.2014, 9:04 Uhr
wenn du studierst, kannst du ja elternzeit beantragen und darft trotzdem an seminaren teilnehmen und an prüfungen (in bayern zumindest). du musst halt mal bei der studienberatung vorbei und dir das formular holen (gibt ja auch fristen). der vorteil ist, dass du viel studieren kannst wie du willst, aber eben nicht musst.
hoffe, ich konnte dir helfen,
alles gute
Re: studieren und Elterngeld
Antwort von tanzmit, 37. SSW am 02.06.2014, 13:33 Uhr
Ja, ich unter anderem.
In NRW musst du nichts nachweisen, nur ankreuzen, dass du die Betreuung übernimmst. Du bekommst ganz normal den Mindestsatz von 300€ bzw mehr, wenn du vorher gearbeitet hast. Wichtig ist, wenn du kein Mutterschaftsgeld bekommst, weil du nicht arbeiten warst, dass dir 12+2 Monate Elterngeld zustehen. Also anders als Eltern mit Mutterschaftsgeld, die die ersten zwei Monate kein Elterngeld bekommen, da das Mutterschaftsgeld verrechnet wird.
Also alles gut.
Re: studieren und Elterngeld
Antwort von GanzUngeduldige, 39. SSW am 02.06.2014, 14:28 Uhr
Die 2 Zusätzlichen Monate Elterngeld gibt es aber nur, wenn der Partner diese 2 Monate Elterngeld bekommt.
Denn auch wer Mutterschaftsgeld bekommt kann bis zu 14 Monate Elterngeld bekommen. 12 Monate selbst und 2 Monate der Partner. Auch die 8 Wochen mit Mutterschaftsgeld zählen als Elterngeldbezugszeitraum.
Re: studieren und Elterngeld
Antwort von tanzmit, 37. SSW am 02.06.2014, 22:48 Uhr
Japp, deswegen schrieb ich 12+2. Mit Mutterschaftsgeld sind es ja effektiv nur 10+2 über die Eltergeldkasse. Kenne da mindestens zwei, die sich verrechnet hatten und schockiert feststellten, dass sie nicht zwei Monate Mutterschaftsgeld und dann noch 14 Monate Elterngeld bekamen.
Das da zwei Vätermonate oder Alleinerziehendenmonate bei sind, war klar, oder?
Liebe Grüße
Re: studieren und Elterngeld
Antwort von GanzUngeduldige, 40. SSW am 03.06.2014, 12:42 Uhr
Sorry, ging aus Deinem Post nicht direkt hervor, dass da der Papa auch 2 Monate zu Hause ist. Deswegen habe ich es ja nochmal geschrieben.
auch sorry
Antwort von tanzmit am 04.06.2014, 1:21 Uhr
war auch nur halbwach geschrieben und deshalb ganz kurz gehalten, hatte an dem Tag lange Uni ;-) letzter Tag, immerhin.