August 2020 Mamis

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Geschrieben von noah220819 am 23.06.2020, 19:07 Uhr

Sorgerechtsverfügung beim Tod beider Elternteile

Ja genau. So hat das Jugendamt uns das auch gesagt. Es ist dann kein Muss, aber man „erleichtert“ das ganze Verfahren etwas. Das Vormundschaftsgericht prüft das dann trotzdem wohl nochmal.

Wir wollen halt auf keinen Fall, dass das Kind zu meinem Erzeuger geht oder zu den Eltern meines Partners. Zumal das Kind meinen Erzeuger nie kennenlernen wird.
Ich habe gelesen, dass man dort Begründungen erfassen sollte? Habt ihr das gemacht?

 
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