August 2020 Mamis

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Geschrieben von Himbeere90 am 23.06.2020, 18:40 Uhr

Sorgerechtsverfügung beim Tod beider Elternteile

Ich kann euch sehr gut verstehen, auch wir haben Verwandte ausgeschlossen und andere explizit genannt.

Also unsere haben wir und die Person, die im Falle des Todes die Kinder nehmen würde. Man muss sie nicht bei Gericht hinterlegen. Man sollte sie aber regelmäßig aktualisieren! Ich glaube das mache ich so ca ein mal im Jahr.

Man muss beim Verfassen bestimmte formale Anforderungen beachten. Dazu gibt es aber Muster im Internet!

Du darfst das aber nicht einfach ausdrucken, sondern musst es persönlich schreiben und Name, Datum etc nicht vergessen.

Ich finde es auf jeden Fall sehr sinnvoll!

 
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