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Geschrieben von Cilli-Maus, 36. SSW am 21.04.2017, 10:21 Uhr

Schreiben für Arbeitgeber

Guten Morgen Mädels...
Sagt mal, könnt ihr mir weiterhelfen? Ich versuche schon die ganze Zeit einen sinnvollen Text für den Antrag auf Elternzeit auf Papier zu bringen, aber irgendwie wird es nix. Auf was muss ich alles achten?

 
6 Antworten:

Re: Schreiben für Arbeitgeber

Antwort von cathiileiin, 36. SSW am 21.04.2017, 10:36 Uhr

Ihre Adresse
Name
ggf. Abteilung/Personalnummer
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort

Anschrift Arbeitgeber
Name
Firma
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort

[Ihr Ort], [Datum]

Betreff: Antrag auf Elternzeit

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name Arbeitgeber],

hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes [Name, ggf. voraussichtliches – Geburtsdatum]. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am [Datum] beginnen.

Nach einer 12 monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem [Datum Elternzeit-Ende] wieder voll zur Verfügung.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Gern stehe ich Ihnen auch für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

— Unterschrift –

[Ihr Name]



Da muss man garnicht so viel schreiben..das wäre schon ausreichend.

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Re: Schreiben für Arbeitgeber

Antwort von viella249 am 21.04.2017, 10:38 Uhr

Mein schreiben lautete bei meinem ersten sohn so:

... hiermit beantrage ich eine Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes vorraussichtliches - Geburtsdatum XX.Xx.XXXX.
Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am (Vorraussichtliches Ende Mutterschutz) beginnen.
Nach einer 24Monatigen Auszeit stehe ich Ihnen wieder zur Verfügung.
Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen.

....

Hoff ich konnte dir helfen :)

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Re: Schreiben für Arbeitgeber

Antwort von Cilli-Maus, 36. SSW am 21.04.2017, 11:04 Uhr

Ich danke euch!
Da ich vorher eine 40 Std. Woche hatte und ich das nach einem Jahr Elternzeit nicht mehr machen kann/möchte, kann ich aber nicht reinschreiben, dass ich dann wieder voll zur Verfügung stehe. Ist es erlaubt zu schreiben, dass man in Teilzeit zur Verfügung steht???

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Re: Schreiben für Arbeitgeber

Antwort von cathiileiin, 36. SSW am 21.04.2017, 11:14 Uhr

Das Problem ist das dein Arbeitgeber das nicht genehmigen muss..da solltest du dich mit deinem Arbeitgeber nochmal zusammen setzen denn er muss dir nur die Stille frei halten die du vorher gehabt hast und wenn du so nicht mehr arbeiten kannst dann kann er da nichts für und du könntest gekündigt werden. Also soweit ich weiß!!!! Du solltest mit Ihnen reden.

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Re: Schreiben für Arbeitgeber

Antwort von Cilli-Maus am 21.04.2017, 11:23 Uhr

Habe schon mal mit ihm darüber gesprochen. Er meinte, dass wir da schon ne Lösung finden. Hab ich natürlich nicht schwarz auf weiß.... Aber wenn er was sagt, hält er sich eigentlich auch immer dran!

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Re: Schreiben für Arbeitgeber

Antwort von Kaffeekauz, 39. SSW am 21.04.2017, 11:37 Uhr

Nicht ganz. Solange du in Elternzeit bist, hast du ein Anrecht auf Teilzeitbeschäftigung, solange du mind. 15 Stunden pro Woche arbeitest (Die Größe des Unternehmens spielt da auch ne Rolle so viel ich weiß, gibt glaube ich Sonderregelungen für Kleinbetriebe). Du hast in dem Fall aber keinen Anspruch auf genau die Stelle, die du vorher hattest. Wenn du also nicht vor hast dauerhaft zu reduzieren macht es Sinn gleich für zwei Jahre Elternzeit zu beantragen (dann evtl noch das dritte Jahr dran zu hängen, je nachdem wie der Plan ist) und währenddessen Teilzeit zu arbeiten.

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