März 2018 Mamis

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Geschrieben von Zwergi2018, 33. SSW am 18.01.2018, 9:15 Uhr

Private oder gesetzliche Krankenversicherung

Es kommt letztlich darauf an, wer der Hauptverdiener ist:

"Wenn ein Partner in der privaten Krankenversicherung, der andere in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, stellt sich die Frage, wie das Kind versichert werden soll. Allgemein ist es so, dass das Kind keinen Anspruch auf Familienversicherung hat, wenn der privat versicherte Partner ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (derzeit 4.950 Euro brutto monatlich, Stand 2018) hat und regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als der gesetzlich Versicherte. Verdient der gesetzlich versicherte Partner allerdings mehr oder fällt das Einkommen des privat Versicherten unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, dann kann das Kind wieder in die Familienversicherung aufgenommen werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit, das Kind entweder bei der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zu versichern."

Bei uns wirkt es evtl etwas skurril: Mein Mann als Hauptverdiener ist gesetzl. versichert (zum Glück durchschnittlich gerade noch unter der Jahresentgeltgrenze), ich bin als die weniger Verdienende privat versichert, da selbstständig und tatsächlich günstiger als in der gesetzlichen.
So können wir die Zwergin zum Glück über meinen Mann gesetzlich familienversichern ohne einen eigenen Vertrag bei der PKV für sie abschließen zu müssen.

 
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