Geschrieben von Yasso, 23. SSW am 09.04.2018, 8:29 Uhr |
Mutterschutz
Hi an alle august mamis
Mich belastet seid tagen dieses thema mutterschutz..
Wie muss mann das beantragen?
Wem und wer muss mir was bestätigen.?
Wo kann ich entscheiden wieviel elternzeit ich haben möchte...?
Wie bekomme ich die bestätigung das ich ab diesen tag nicht mehr zur Arbeit muss ...
Bin so verwirrt
Ein dickes danke schonmal für die antworten
Re: Mutterschutz
Antwort von Schmeesi, 22. SSW am 09.04.2018, 9:46 Uhr
Guten Morgen
Das sind aber viele Fragen...ich versuche mal was davon zu beantworten!
Von deinem Frauenarzt kriegst du für deinen Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Feststellung deiner Schwangerschaft, da steht der vorraussichtliche Entbindungstermin und somit auch Beginn des Mutterschutzes drin!
Hast du das gekriegt und deinem Arbeitgeber zukommen lassen? Wenn nicht, kriegst du das jederzeit von deinem Frauenarzt!
Mutterschutzgeld beantragen musst du bei deiner Krankenkasse, wenn du gesetzlich versichert bist! Den Antrag kriegst du auch fristgerecht von deinem Frauenarzt. Den gibst du ausgefüllt bei deiner KK ab...da kannst du auch ein finanzielle Unterstützung für ein Familienzimmer beantragen, wenn das für euch in Frage kommt!
Soviel zum Mutterschutz! Mein Beispiel: ich gehe ab dem 6.7.2018 in Mutterschutz, das sind 6Wochen vor der Geburt, mein EBT ist der 17.8.2018! Nach der Geburt habe ich nochmal 8Wochen Mutterschutz!
Wenn die Geburt sich verschiebt...früher oder später, verlängern oder verkürzen sich die Tage des Mutterschutzes NACH der Geburt um die Tage, die die Geburt von Termin abweicht!
Also noch kannst du ruhig bleiben, Frage deinnen FA nach der Bestätigung (hat bei mir 5€ gekostet) und dann hast du den Beginn des Mutterschutzes...oder du rechnest selber 6 Wochen zurück vom Entbindungstermin laut Mutterpass!
Ab welchen Tag du deine Elternzeit beginnst (also ab Tag der Geburt) und wie lange du sie nimmst...Deine Elternzeit musst du spätestens 7 Wochen nach der Geburt bei deinem Arbeitgeber beantragen... dafür kriegst du einen Schrieb vom Arbeitgeber...kam bei mir letzte Woche per Post! So ist das zumindest bei uns geregelt! Frag dich sonst deinen AG, wie es bei euch läuft!
Ich hoffe, ich könnte ein wenig helfen?!
Liebe Grüße
Re: Mutterschutz
Antwort von FashionStyle am 09.04.2018, 9:56 Uhr
Bei mir hat die Bescheinigung für den Arbeitgeber 20€ gekostet (vor 4 Jahren), aber das Geld muss dir dein Arbeitgeber zurück erstatten.
Ich habe damals einfach ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich meinen Arbeitgeber darüber informiert habe, wie lange ich in Elternzeit gehe und das habe ich einfach abgegeben. War aber auch kein großes Unternehmen.
Re: Mutterschutz
Antwort von Wunderbar2018, 21. SSW am 09.04.2018, 10:14 Uhr
Mutterschutz bestätigt dir der Frauenarzt (glaub um die 36 SSW) = (Antrag für die Krankenkasse) wo zugleich Schutzgleich "beantragt" ist. Du musst nur beim Arbeitgeber den Arbeitgeberzuschuss beantragen (Personalbüro beim AG hat den Antrag).
Informationen zum Thema Elternzeit/Elterngeld = ich habe das Babypedia gekauft (Buch bei Amazon für ca. 10 €) - auch Gesundheitsämter des Landkreises übernimmt Beratungsfunktionen.
Re: Mutterschutz
Antwort von Yasso am 09.04.2018, 10:18 Uhr
ich danke euch ...
Ich muss letztendlich doch mein Arbeitgeber anrufen...
Werd ich heute auf arbeit mal tun...
Schade das man nicht so eine liste bekommt wo jeder schritt draufsteht was man vor und nach der geburt zu erledigen hat.
Mein Chef ist nicht grad Sympathisch wenn es um schwangerschaften geht...
Dachte ich könnte mit der Post einen großen Bogen machen.
Aber da es bei jeden so unterschiedlich ist bleibt mir nix anderes übrig als anzurufen
Re: Mutterschutz
Antwort von Snoopy_0818, 21. SSW am 09.04.2018, 10:35 Uhr
Hallo kurze kleine Korrektur, bitte nicht böse nehmen
Wenn das Kind vor dem errechneten Termin kommt, dann verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt (also die acht Wochen) um die Tage, die es früher gekommen ist.
Also wenn der ET der 23.08.17 ist geht die Mutterschutzfrist nach der Geburt acht Wochen also bis zum 18.10. Kommt das Würmchen aber schon am 20.08 oder am 15.08 so bleibt die Mutterschutzfrist bis zum 18.10 bestehen.
LG
Re: Mutterschutz
Antwort von Wunderbar2018, 21. SSW am 09.04.2018, 10:38 Uhr
Ich hab mir daraus eine eigene Check-Liste gefertigt und zu Hause einen Ordner angelegt, wann ich was zu tun (beantragen/einreichen) muss und bei wem.
https://www.baby-und-familie.de/Geburt/Formalitaeten-vor-und-nach-der-Geburt-55220.html
Re: Mutterschutz
Antwort von Aconite, 23. SSW am 09.04.2018, 11:49 Uhr
Bei so vielen Fragen und weiteren, würde ich dir empfehlen zu einer schwangerenberatung zu gehen. Bei uns gibt es hier die AWO. Die macht das kostenfrei und füllt sogar mit uns den elterngeldantrag aus.
Denn mir geht es mit vielen Sachen nicht anders. Bin froh, dass ich diesen Tipp bekommen habe.
Re: Mutterschutz
Antwort von Tinamaus_90 am 09.04.2018, 13:17 Uhr
Hallo aus dem September-Bus.
Eigtl musst du deinen Arbeitgeber nicht anrufen.
Du bekommt vom FA die Bescheinigung ab wann dein Mutterschutz beginnt. Eiglt von ganz alleine, wenn es soweit ist und auch kostenlos, das müssen die dir ausstellen. Außer du willst schon vorher eine Bestätigung, dass du schwanger bist, weil dein Arbeitgeber dir das nicht glaubt oder so.
Davon schickst du eins zum Arbeitgeber, bei mir hat eine Kopie gereicht, und eins zur Krankenkasse. Ist son Zettel mit einer Durchschrift dran.
Wenn du Elternzeit nehmen willst, musst du die beim Arbeitgeber formlos beantragen/ Bescheid geben, weil wenn du das fristgerecht machst, kann er nicht nein sagen. Dafür schickst du einen Brief, von wann bis wann du Elternzeit haben möchtest. Darin steht auch, dass du eine Bestätigung brauchst. (Wenn du das googlest: elternzeit bestätigung arbeitgeber; gibt es vordrucke, die du netterweise mitschicken kannst, damit er keinen affen macht. ich hab meins sogar vorausgefüllt.)
Elterngeld wiederum musst du bei der elterngeldstelle beantragen. die musst du für dein bundesland auch ergoogeln. die haben dann den Antrag, den du evtl mit hilfe ausfüllen musst und nach der geburt mit ein paar unterlagen wie z.B. eine bestätigung zur zahlung des mutterschutzgeldes von der krankenkasse (steht alles im antrag) einschicken musst.
Am besten füllts du den schon vorher in ruhe aus. Wenn du keine komplexen vorbedingung hast und doer elterngeld plus nehmen willst, geht das auch gut alleine.
Wenn du deinen Arbeitgeber nicht anrufen willst und noch fragen hast, würde ich nochmal mit der krankenkasse und der elterngeldstelle telefonieren, die vor allem die krankenkasse sind nämlich total nett und wissen auch ganz viel ;-)
Re: Mutterschutz
Antwort von Yasso, 23. SSW am 10.04.2018, 2:20 Uhr
Ich hab es getan und ihn angerufen...
Ich brauch nur später von meinem Fa diesen antrag für mutterschaftsgeld ausfüllen.
ja und das war alles
Gute laune hatte er auch ..
Danke euch gaaaanz doll
Ähnliche Fragen und Beiträge in unseren Foren rund um die Schwangerschaft:
Mutterschutz bei Frühchen
Hallo! Mein erstes Kind ist ja 6 Wochen zu früh geboren. Mein Mutterschutz sollte damals am Montag beginnen und den Samstag davor war er da. Die Krankenkasse hatte damals trotzdem den Mutterschutz erst ab Montag laufen lassen (die 6 Wochen "vor der Geburt" plus 8 Wochen danach ...
von Hamburger Perle, 12. SSW 19.01.2017
Stichwort: Mutterschutz
Mutterschutz
Hi Bald Mamis, Da ich durch meinen ersten Post schon so viel Zuspruch und Hilfe bekommen habe, würde ich euch gerne Fragen wie es bei euch auf der Arbeit so zugeht! Als was arbeitet ihr und wurden eure Arbeitszeiten angepasst? Ich Arbeite beim Zahnarzt an der Anmeldung. ...
von KaraMel87 19.12.2016
Stichwort: Mutterschutz
Mutterschutz
Guten Morgen ihr lieben, Was kann man machen wenn der Chef sich nicht ans gesetzt hält. Mein Chef hat sich wohl für mich gefreut aber danach kam direkt der Satz "du bist nicht krank". Da musste ich erstmal schlucken und war sprachlos. Arbeite in einem Restaurant, oft bis nach ...
von charmed1983, 7. SSW 16.12.2014
Stichwort: Mutterschutz