Geschrieben von Hamburger Perle, 12. SSW am 19.01.2017, 7:50 Uhr |
Mutterschutz bei Frühchen
Hallo! Mein erstes Kind ist ja 6 Wochen zu früh geboren. Mein Mutterschutz sollte damals am Montag beginnen und den Samstag davor war er da. Die Krankenkasse hatte damals trotzdem den Mutterschutz erst ab Montag laufen lassen (die 6 Wochen "vor der Geburt" plus 8 Wochen danach plus 4 Wochen für Frühchen). Ich hab also die 2 Tage, die er schon auf der Welt war, noch normales Gehalt bekommen. Es hat sich niemand beschwert. Aber war das richtig?
Hintergrund der Frage: Ich arbeite aktuell Teilzeit während der Elternzeit und kann ja meine aktuelle Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden, so dass ich Vollzeit-Mutterschutzgeld bekomme. Ich würde jetzt erst mal mitteilen, dass ich wieder schwanger bin, ET soundso. Und dass ich eben die Elternzeit einen Tag vor dem Mutterschutz, der "voraussichtlich dann und dann beginnt", beende... reicht das? Ist das so ok? Oder muss ich das später noch mal genauer sagen, wenn ich die Bescheinigung vom Arzt wegen Mutterschutz bekomme? Und was ist, wenn das Kind wieder vor dem Mutterschutz kommt? Beginnt der MuSchu dann nicht eigentlich eher? Aber endet meine Elternzeit für Nr. 1 dann trotzdem erst zum von mir genannten Datum, dass ich dann eben nur mein Teilzeit Gehalt bekomme als MuSchuGeld??
Sorry, ich hoffe, es ist nicht zu kompliziert...
Und Danke!!
Re: Mutterschutz bei Frühchen
Antwort von Murmel2017 am 19.01.2017, 8:22 Uhr
Moin moin, stell Deine Frage mal bei Frau bader im Form für recht. Die antwortet immer echt gut
http://m.rund-ums-baby.de/recht/
Re: Mutterschutz bei Frühchen
Antwort von Hamburger Perle am 19.01.2017, 9:11 Uhr
Ja, das mach ich. Allerdings antwortet die immer nur sehr kurz und knapp, dass da oft Fragen offen bleiben...
Re: Mutterschutz bei Frühchen
Antwort von Tiii am 19.01.2017, 10:20 Uhr
Freue dich, dann hast du zwei Tage mehr Geld bekommen. Wenn sich keiner beschwert hat, ist alles gut.
Wenn du die Schwangerschaftsbescheinigung von meinem Frauenarzt bekommst, gibst du diesen ganz normal bei deinem Arbeitgeber ab, mit einem Schreiben, in dem du in deiner Schwangerschaft mitteilst und darum bittest, dass die Elternzeit mit Beginn des Mutterschutzes Endet.
Hinterher die Bescheinigung für den Mutterschutz, die gibst du auch wieder bei deinem Arbeitgeber ganz normal ab, als wenn du arbeiten würdest.
Wie das genau mit dem Mutterschutzgeld gehandhabt wird weiß ich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass dein Teilzeitgehalt die Basis ist. Besten du fragst dort mal bei der Krankenkasse nach. Oder, wenn dein Arbeitgeber eine gute Personalabteilung hat, dann würde ich da mal nachfragen.
Re: Mutterschutz bei Frühchen
Antwort von QueenMum, 12. SSW am 19.01.2017, 10:31 Uhr
Also ich würde die KK fragen dies kennen sich damit aus ruf doch mal da an.
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