Geschrieben von Tatonka, 19. SSW am 05.03.2017, 8:10 Uhr |
Mutterschutz
Hallo ihr lieben
Wie sieht es denn mit dem Mutterschutz aus, ab wann kann ich den beantragen? Kann ich das jetzt schon? Habe angst das ich es verschwitze
Mein ET ist der 9.8 aber mein Mutterschutz geht nach dem 4.8 weil mein erster ET der 4.8 war ( hat mein FA gesagt)
LG
Re: Mutterschutz
Antwort von Skorpion86, 16. SSW am 05.03.2017, 8:31 Uhr
Ist der Mutterschutz nicht automatisch 6 Wochen vor der Entbindung?
Ich habe bei meinem AG nur eine Bescheinigung abgegeben wo drauf stand vorläufiger ET 26.08. Und letzter Arbeitstag 14.07.
Re: Mutterschutz
Antwort von JolinasMama am 05.03.2017, 8:33 Uhr
Du bekommst ein paar Wochen vor Beginn des Mutterschutzes einen Zettel vom FA, das läuft zumindest bei mir automatisch
Re: Mutterschutz
Antwort von Tatonka am 05.03.2017, 8:42 Uhr
Und den muss ich dann an den Arbeitgeber weiter geben?
Re: Mutterschutz
Antwort von Tatonka am 05.03.2017, 8:43 Uhr
Ich hatte irgendwo gelesen das ich das 7 Wochen vorher beantragen muss ...Deswegen frage ich
Re: Mutterschutz
Antwort von Giulia.A am 05.03.2017, 8:45 Uhr
Huhu nein den musst du zur Krankenkasse schicken das musste ich jedenfalls..
Kann auch immer anders sein frag mal beim nächsten Termin nach :)
Re: Mutterschutz
Antwort von Tiii am 05.03.2017, 8:50 Uhr
Das mit den 7 Wochen vorher ist die Elternzeit... Also 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes - also spätestens eine Woche nach der Geburt musst du Elternzeit beim AG beantragen.
Für den Mutterschutz bekommst du um die 33. Woche eine Bescheinigung für die KK. Damit beantragst du dann das Mutterschutzgeld...
Re: Mutterschutz
Antwort von Tatonka am 05.03.2017, 9:39 Uhr
Ahhhhhh genau elternzeit upps das meinte ich doch
Re: Mutterschutz
Antwort von Liesi2013, 17. SSW am 05.03.2017, 9:42 Uhr
Habe leider keinen MuSchu , aber ich glaube auch, dass du vom FÄ einen Zettel bekommst :)
Re: Mutterschutz
Antwort von JolinasMama am 05.03.2017, 9:59 Uhr
Elternzeit kannst du erst beantragen wenn dein Baby geboren ist! Du brauchst dafür das genaue Geburtsdatum :)
Re: Mutterschutz
Antwort von amissa am 05.03.2017, 12:03 Uhr
Nicht wirklich, kannst das auch vorher machen und reinschreiben "ab geburt, voraussichtlich...", so hab ich das auch gemacht. Vaeter muessen ja auch die frist einhalten und koennen deshalb erst mal nur so eine vage angabe machen, wenn sie ab geburt in elternzeit wollen
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