Januar 2016 Mamis

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Geschrieben von schmollmund am 23.10.2015, 11:46 Uhr

Mutterschutz usw

Huhu.

Das ist bei mir nu schon so lange her , dass ich nicht mehr weiss wie es war. Ich gehe am 14.12 in Mutterschutz. Das heisst doch ich bekomme Anfang Dezember noch Gehalt und auch Weihnachtsgeld , oder? Das gibt es bei uns immer Anfang Dezember. Dann ist ja Mutterschutz und da bekomme ich gehaltgleichen Lohn von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber , oder ? Nu wollte ich Elternzeit beantragen...da kam mir die Frage ab wann denn? Ab Geburt oder ab Ende Mutterschutz bis zum 1.Geburtstag? Hoffe , dass geht alles gut über die Bühne. Dieser doofe Elterngeld Antrag macht mich auch kirre , aber wir haben eine Stelle da werde ich hingehen. Ich hasse so einen Papierkrieg. Wie weit seid Ihr so?

Lg Silke

 
6 Antworten:

Re: Mutterschutz usw

Antwort von Cindy_18, 30. SSW am 23.10.2015, 12:03 Uhr

Huhu,

Also wenn ich mich jetzt nicht täusche beantragst du die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz!
Aber was dein Lohn betrifft kann ich dir leider nicht helfen.
Mir war so das es die Krankenkasse bezahlt "den Lohn"!? Ab Mutterschutz
Móchte auch überhaupt nichts falsches schreiben umd hoffe wir werden des besseren belehrt :D

Ich fülle die Anträge erst aus wenn Maus da ist,da es bei mir eh nicht viel ist,da ich seid 2011 leider zu Hause bin:/ Katastrophe

Liebe grüße

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Re: Mutterschutz usw

Antwort von schmollmund am 23.10.2015, 12:19 Uhr

Hi.

Die Krankenkasse zahlt 13 Euro pro Tag und den Rest der Arbeitgeber...glaube ich...aber wir warten mal wer noch antwortet...

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Re: Mutterschutz usw

Antwort von MaiJoh, 26. SSW am 23.10.2015, 12:51 Uhr

Hi vielleicht kann ich etwas helfen durch mein BV und meinen sehr schwierigen AG habe ich mich mit dem Thema etwas näher befasst. Also bei mir ist es so, man bekommt im Mutterschutz das volle Gehalt davon anteilig 7 bis 13 Euro von der Krankenkasse ( Denke ist verschieden bei jeder Krankenkasse) aber nur die gesetzlichen!! Den Antrag für Elternzeit füllst du erst danach aus weil du weißt ja nicht wann die 8 Wochen enden außer du hast ein geplanten ET Termin, dann weißt du es genau. Ich möchte es so machen dass ich die Übergangstage mit Resturlaub Ausgleiche welche du ja mindestens noch aus deinem Mutterschutz hast um die Elternzeit vorher zu planen und zubeantrageb aber da muss der AG mitmachen was im Normalfall kein Problem sein sollte. Bei mir stellt er sich quer oder reagiert nicht weil ich ja noch meinen kompletten Resturlaub aus 2015 habe. Wenn ihr noch Fragen habt meldet euch (ich liebe den Papierkram )... Hoffe könnte helfen

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Re: Mutterschutz usw

Antwort von schmollmund am 23.10.2015, 12:54 Uhr

Hallo.

Aber den Antrag kann man ja schon vorbereiten bis auf Geburtsdatum etc...

Lg

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Re: Mutterschutz usw

Antwort von MaiJoh am 24.10.2015, 0:07 Uhr

Na Logo, ich hab ihn mir auch schon besorgt und alle nötigen Unterlagen die man mit einreichen muss suche ich schonmal zusammen

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Re: Mutterschutz usw

Antwort von NerdyLady1978, 41. SSW am 25.10.2015, 17:17 Uhr

Du kannst die Elternzeit erst beantragen, wenn du die Geburtsurkunde hast, das ist frühestens 3 Tage nach Geburt, zumindest hier in dieser Stadt.
Es sollte aber innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt passieren, da es 7 Wochen im Voraus beantragt werden muss und der Mutterschutz nach der Geburt 8 Wochen beträgt.

Mit dem Elterngeld kannst du etwas entspannter umgehen, das kannst du auch noch rückwirkend für zwei Monate beantragen. Meines Erachtens brauchst du dazu eh noch ein paar Infos von Krankenkasse und Arbeitgeber, die du erst bekommst, wenn die Elternzeit beantragt ist und klar ist, wie lange genau der Mutterschutz geht. In meinem Fall hat sich das Datum nämlich wegen Übertragen schonmal nach hinten verschoben.

Elternzeit zu beantragen ist auch vergleichsweise harmlos, für das Elterngeld braucht man haufenweise Unterlagen. Daher ist es gut, dass es dafür mehr Zeit gibt.

Und ja, der Lohn während des Mutterschutz ist gleich, setzt sich nur anders zusammen. Bei mir war es so, dass die Krankenkasse für die 6 Wochen vor der Geburt alles auf einmal überwiesen hat, der Arbeitgeber überweist den Rest am gleichen Tag wie sonst auch das Gehalt. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Info erhält, wie viel genau die Krankenkasse gezahlt hat / zu zahlen plant. In meinem Fall habe ich einfach eine Kopie gefaxt, im Optimalfall kümmert sich die Krankenkasse selber darum.

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