Januar 2020 Mamis

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Geschrieben von Mamamaus97 am 30.07.2021, 10:44 Uhr

Kitaplatz

„Aus § 24 Abs. 2 SGB VIII ergibt sich bezüglich des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz nun folgendes:
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.“ (https://www.anwalt.org/rechtsanspruch-kita/#anspruch)

 
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