Januar 2022 Mamis

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Geschrieben von Lizzie, 14. SSW am 12.08.2021, 12:46 Uhr

Gefährdungsbeurteilung

Hi,

Ich bin selber AG. Die Gefährdungsbeurteilung muss mit Kenntnis der Schwangerschaft sofort erfolgen da geprüft werden muss, ob du deinen Job fortführen kannst und ob dir gegebenenfalls ein alternativer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Das ist die Pflicht deines AG und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen wenn du zb Haare auf den Zähnen hast und es auf dem Rechtsweg einforderst. Evtl reicht auch die Konfrontation mit dieser Tatsache schon aus.

Allerdings bedeutet Corona nicht automatisch, dass du ein Recht auf ein BV hast. Letzten Endes liegt es fast immer in der Hand deines AG ob und wie schnell du eins bekommst.

Ich habe einen Friseursalon mit mehreren Angestellten, nichtsdestotrotz ist unsere Betriebsärztin bspw. der Auffassung, dass eine Schwangere Friseurin bis zum Mutterschutz arbeiten kann und spricht somit kein BV aus. Also liegt es in meiner Hand ob ich die Gefährdungsbeurteilung so schreibe, dass die KK keine andere Wahl hat als zuzustimmen, oder ob ich sie so schreibe, dass es keinen Anlass gibt die Angestellte ins BV zu schicken. Ich kann auch nur ein BV aussprechen wenn die KK der kostenübernahme für die Angestellte zustimmt, ansonsten wäre das wirtschaftlich nicht tragbar. Aber das ist wie gesagt, je nachdem wie die Gefährdungsbeurteilung geschrieben ist eigentlich kein Problem.

Einen Krankenschein zu nehmen ist nur für dich nachteilig. Dein AG bekommt die Kosten ab Tag 1 anteilig erstattet für dein fehlen und dir wird das Geld später abgezogen von der Krankenkasse.

Die bleibt eigentlich nur der Weg zum Betriebsrat. Viel Glück.

 
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