Geschrieben von May.Baby, 18. SSW am 10.12.2021, 21:50 Uhr |
Finanzen und Rentenanrechnung
Hallo ihr Lieben,
Ich will dieses Mal das Thema Finanzen vor der Geburt besser planen. Vielleicht hat jem Erfahrungen zum teilen?
Zwei Fragen zur Rentenanrechnung:
- ich habe gelesen, dass Elternzeit mit Rentenpunkten für die Rente berücksichtigt werden kann, aber angemeldet werden muss. Habe ich letztes Mal gar nicht getan - kann man dies nachholen?
- was ist, wenn das Bruttogehalt ueber dem anrechenbaren Durchschnitt von ca EUR 38k im Jahr liegt, lässt sich hier „draufzahlen“ um den Rentennachteil der Mutter auszugleichen?
Was habt ihr sonst für Tips Erfahrungswerte im Kontext Finanzen und Schwangerschaft/ Elternzeit? :)
Re: Finanzen und Rentenanrechnung
Antwort von Schnuffinchen am 10.12.2021, 22:12 Uhr
Du und dein Partner müsst Euch entscheiden, wem die Kindererziehungszeit angerechnet werden soll. Wenn du die komplette Zeit zu Hause bist, dann solltet ihr sie dir zu ordnen. Falls beim Partner die Zeit zugeordnet werden soll, dann müsst ihr eine übereinstimmende Erklärung (Vordruck siehe Internetseite der Rentenversicherung) ausfüllen- geht bis maximal zwei Monate rückwirkend aber auf jeden Fall für die Zukunft.
Die Kindererziehungszeit an sich wird immer für die Vergangenheit gespeichert. Die Meldung zur Geburt bekommt der zuständige Träger der Rentenversicherung automatisch übermittelt. Es gibt immer sogenannte Kontenklärungsaufrufe. Der Vordruck zur Anerkennung der Kindererziehungszeit wird idR automatisch dann mitgeschickt. Wenn ihr also die Zeit dir zurechnen wollt, dann müsst ihr nichts machen. Irgendwann bekommt ihr den Aufruf und dann kann das eingespeichert werden.
Freiwillige Beiträge können nicht neben der Kindererziehungszeit gezahlt werden, da die Monate mit der Kindererziehungszeit belegt wären. Lg