Geschrieben von HeyDu! am 26.08.2019, 7:39 Uhr |
Elternzeitmitteilung Resturlaub
Guten Morgen,
ich kann von der Formulierung nur abraten. Viel zu unpräzise. Es gibt AGs die rechnen dann 24 Monate nach Mutterschutz und manche ab Geburt. Ob man dann im Recht ist, ist egal, denn der Ärger bleibt.
Schreib konkret bis Tag x EZ. Und bitte um Urlaub von bis ... dann gibt's keinerlei Missverständnis.
Und ja, Urlaub würde auch bei 3 Jahren EZ nicht verfallen. Darf im Jahr der Rückkehr aus EZ + den gesamten Folgejahr genommen werden. §17 Abs. 2 BEEG
LG
- Elternzeitmitteilung Resturlaub - lucky_me, 39. SSW 25.08.19, 22:23
- Re: Elternzeitmitteilung Resturlaub - CarolinaMami, 37. SSW 25.08.19, 22:31
- Re: Elternzeitmitteilung Resturlaub - lucky_me 25.08.19, 22:34
- Re: Elternzeitmitteilung Resturlaub - CarolinaMami, 37. SSW 25.08.19, 22:38
- Re: Elternzeitmitteilung Resturlaub - lucky_me 25.08.19, 22:34
- Re: Elternzeitmitteilung Resturlaub - Mondlicht, 36. SSW 26.08.19, 6:54
- Re: Elternzeitmitteilung Resturlaub - HeyDu! 26.08.19, 7:39
- Re: Elternzeitmitteilung Resturlaub - CarolinaMami, 37. SSW 25.08.19, 22:31