September 2019 Mamis

September 2019 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 

Geschrieben von HeyDu! am 26.08.2019, 7:39 Uhr

Elternzeitmitteilung Resturlaub

Guten Morgen,

ich kann von der Formulierung nur abraten. Viel zu unpräzise. Es gibt AGs die rechnen dann 24 Monate nach Mutterschutz und manche ab Geburt. Ob man dann im Recht ist, ist egal, denn der Ärger bleibt.

Schreib konkret bis Tag x EZ. Und bitte um Urlaub von bis ... dann gibt's keinerlei Missverständnis.

Und ja, Urlaub würde auch bei 3 Jahren EZ nicht verfallen. Darf im Jahr der Rückkehr aus EZ + den gesamten Folgejahr genommen werden. §17 Abs. 2 BEEG

LG

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzen 10 Beiträge im Forum September 2019 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.