September 2019 Mamis

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Geschrieben von Mondlicht, 36. SSW am 26.08.2019, 6:54 Uhr

Elternzeitmitteilung Resturlaub

Genau, der Urlaubsanspruch verfällt nicht :)
Ich würde es so genauso schreiben.

Ob der Arbeitgeber jetzt schon verbindlich den Urlaub bestätigt, bleibt ihm glaub ich überlassen.
Für die Planung auf jeden Fall Topp!

 
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