Geschrieben von lucky_me, 39. SSW am 25.08.2019, 22:23 Uhr |
Elternzeitmitteilung Resturlaub
Wie macht ihr das bei der Mitteilung der Elternzeit an den Arbeitgeber, wenn ihr noch Resturlaub aus diesem Kalenderjahr habt?
Ist es sinnvoll, die Elternzeit von/bis mitzuteilen und direkt dazu zu schreiben, dass ich im Anschluss an die Elternzeit noch meinen Resturlaub aus dem Jahr 2019 dranhängen möchte? Kann ich vom Arbeitgeber erwarten, dafür direkt schon eine verbindliche Zusage zu bekommen?
Hab an folgende Formulierung gedacht:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich für meine am (Geburtsdatum Baby) geborene Tochter (Name Baby) 24 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen werde. Im direkten Anschluss daran beantrage ich meinen Resturlaub aus dem Jahr 2019 von xy Tagen.
Ich bitte Sie um schriftliche Bestätigung und stehe gerne für ein Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen"
Veränderungsvorschläge oder meint ihr, das geht so und ist auch rechtens?
LG Lucky_me
Re: Elternzeitmitteilung Resturlaub
Antwort von CarolinaMami, 37. SSW am 25.08.2019, 22:31 Uhr
Ich habe keine Ahnung ob man seinen Urlaub nach zwei Jahren noch verwenden kann, aber der text klingt für mich gut und ich würde es so anfragen. Wenn er es in einer anderen Form brauch wird er Dir das mitteilen.
Liebe Grüße
Re: Elternzeitmitteilung Resturlaub
Antwort von lucky_me am 25.08.2019, 22:34 Uhr
Dass ich den Resturlaub mitnehmen kann ist sicher. Ich frage mich nur, ob ich den jetzt direkt auch schon beantragen kann oder das erst kurz vor Arbeitsbeginn möglich ist?
Re: Elternzeitmitteilung Resturlaub
Antwort von CarolinaMami, 37. SSW am 25.08.2019, 22:38 Uhr
Meine Schwester hat es vorher gemacht und es wurde genehmigt. (Ist aber nur ein Jahr zuhause) Ich denke das kann dein Arbeitgeber selbst bestimmen. Aber es hat für Ihn ja auch nur Vorteile das jetzt schon zu wissen wie gesagt einfach antrag stellen und er wird schon antworten
Re: Elternzeitmitteilung Resturlaub
Antwort von Mondlicht, 36. SSW am 26.08.2019, 6:54 Uhr
Genau, der Urlaubsanspruch verfällt nicht :)
Ich würde es so genauso schreiben.
Ob der Arbeitgeber jetzt schon verbindlich den Urlaub bestätigt, bleibt ihm glaub ich überlassen.
Für die Planung auf jeden Fall Topp!
Re: Elternzeitmitteilung Resturlaub
Antwort von HeyDu! am 26.08.2019, 7:39 Uhr
Guten Morgen,
ich kann von der Formulierung nur abraten. Viel zu unpräzise. Es gibt AGs die rechnen dann 24 Monate nach Mutterschutz und manche ab Geburt. Ob man dann im Recht ist, ist egal, denn der Ärger bleibt.
Schreib konkret bis Tag x EZ. Und bitte um Urlaub von bis ... dann gibt's keinerlei Missverständnis.
Und ja, Urlaub würde auch bei 3 Jahren EZ nicht verfallen. Darf im Jahr der Rückkehr aus EZ + den gesamten Folgejahr genommen werden. §17 Abs. 2 BEEG
LG