Januar 2022 Mamis

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Geschrieben von Ronja420 am 19.10.2021, 22:13 Uhr

Elterngeldantrag

Dachte das auch erst, aber ist ja bisschen unlogisch weil man ja für die 12 Monate vorher das Einkommen nachweisen muss. Wenn er das also im Januar nach der Geburt schon macht kann sich ja bis zum 13. Lebensmonat am Einkommen noch was ändern (neuer Job, Gehaltserhöhung etc)
Also meines Denkens nach, Kind kommt Januar 2022, er beantragt Elterngeld für Januar und Februar 2023, benötigt dann die Gehaltsabrechnungen von Januar 2022-Januar 2023. Und nicht die von 2021.
Und deswegen würde die Beantragung auch erst kurz vor seinem Elternzeitantritt stattfinden. Macht das Sinn?

 
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