Januar 2022 Mamis

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Geschrieben von Ronja420, 27. SSW am 19.10.2021, 20:51 Uhr

Elterngeldantrag

Hab mal so ne - für mich - richtig blöde Frage. Ich bereite eben schon langsam alle Unterlagen vor für Eltern- und Kindergeld, was an sich ja schon kompliziert genug ist (vorallem wenn man von profamilia keinerlei Antwort bekommt und versucht alles mit Hilfe des Internets zu bewältigen )
Jedenfalls wollte ich für die ersten 12 Monate das Basiselterngeld beantragen und mein Mann dann die 2 Monate danach (sprich den 13. Und 14. Monat)
Meine dumme Frage da - muss ich das für ihn direkt auch nach der Geburt beantragen oder kann ich mir da getrost Zeit lassen bis er die elternzeit antritt? Ich denke mal ja oder?
Bin ziemlich überfordert damit, es ist unser erstes Kind und es ist doch arg viel.

 
8 Antworten:

Re: Elterngeldantrag

Antwort von Pau_Mama21, 30. SSW am 19.10.2021, 20:54 Uhr

Ich meine das war schon im Antrag an sich drin zum ankreuzen und ausfüllen , Monat 1 bis 12 mama und dann elternzeit plus 13+14 papa , ist allerdings 4 jahre her als ich das mal in der hand hielte ....

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von Natalilli, 27. SSW am 19.10.2021, 21:16 Uhr

Wo wir beim Thema Formalitäten sind:

Bei mir wird die Elternzeit ganz normal 8 Wochen nach Geburt beginnen. Sie muss spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Bleibt dann nur eine Woche Zeit dafür? Bin ja im Zweifel mehrere Tage davon auch noch im Krankenhaus. Plus Postweg.
Oder kann ich jetzt schon beantragen für Beginn "8 Woche nach Geburt" und das genaue Datum nur nachreichen? So ist es ja zumindest bei den Vätern geregelt, wenn sie ab Geburt Elternzeit nehmen.

LG

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von Ronja420 am 19.10.2021, 22:08 Uhr

Thema elternzeit, ich reiche das bei meinem Chef noch vor Beginn des mutterschutzes ein mit der ungefähren Dauer und reiche eine Kopie der Geburtsurkunde nach für den exakten Zeitraum.

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von Ronja420 am 19.10.2021, 22:13 Uhr

Dachte das auch erst, aber ist ja bisschen unlogisch weil man ja für die 12 Monate vorher das Einkommen nachweisen muss. Wenn er das also im Januar nach der Geburt schon macht kann sich ja bis zum 13. Lebensmonat am Einkommen noch was ändern (neuer Job, Gehaltserhöhung etc)
Also meines Denkens nach, Kind kommt Januar 2022, er beantragt Elterngeld für Januar und Februar 2023, benötigt dann die Gehaltsabrechnungen von Januar 2022-Januar 2023. Und nicht die von 2021.
Und deswegen würde die Beantragung auch erst kurz vor seinem Elternzeitantritt stattfinden. Macht das Sinn?

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von DonaMia am 19.10.2021, 23:51 Uhr

Ich habe meinen Antrag schon vor 2 oder 3 Wochen ausgefüllt und beim AG abgegeben für 2 Jahre. Meiner schickt das automatisch an werdende Mütter. Ist auch schon genehmigt. Das voraussichtliche Geburtsdatum wird angegeben. Geburtsurkunde nachreichen, dann wird das genau angepasst. (normalerweise)

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von Mironja am 20.10.2021, 1:18 Uhr

Es zählen für die Berechnung die 12 Monate vor ET.

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von Ronja420 am 20.10.2021, 11:43 Uhr

Also auch wenn die Elternzeit nicht direkt nach ET angetreten wird sondern erst 1 jahr später? Und ich muss das dann direkt jetzt mit beantragen? Das wäre blöd, wir wissen ja noch nicht ob das wirklich klappt

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von Gänseblümchen1501, 28. SSW am 20.10.2021, 17:26 Uhr

Du kannst dich bei deiner Elterngeldstelle beraten lassen. Ging bei mir ganz schnell und unkompliziert telefonisch..

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