Geschrieben von 12Mami, 32. SSW am 21.10.2020, 3:06 Uhr |
Elterngeld und Kurzarbeit
Mich betrifft es mit der Kurzarbeit auch. Ich hatte mal noch langen suchen was im Internet dazu gefunden, habe die Seite aber wieder verworfen, weil ich es in Ruhe erst im Mutterschutz machen wollte bzw will
Da stand drin, wie du eigentlich schon richtig geschlussfolgert hast, dass die Monate einfach ausgeklammert bzw. gesplittet werden und die davor einbezogen.
Beispiel bei mir, ich bin seit April bis zum Mutterschutz in November in Kurzarbeit (Mutterschutzlohn wird soweit ich weiß ja eh nicht berücksichtigt). Das heißt, meine Berechnungsgrundlage ist April 19 bis März 20.
Wenn ich aber nur zwei Monate in Kurzarbeit gewesen wäre zB April und Mai, wird es gesplittet. Somit müsste ich einmal September 19 bis März 20 und Juni 20 bis Oktober 20 einreichen.
Und dann natürlich eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers bzgl der Kurzarbeit.
Das mein laienhaftes Wissen dazu
- Elterngeld und Kurzarbeit - Chariva, 33. SSW 20.10.20, 21:53
- Re: Elterngeld und Kurzarbeit - 12Mami, 32. SSW 21.10.20, 3:06
- Re: Elterngeld und Kurzarbeit - Sabrina9011, 32. SSW 21.10.20, 7:51
- Re: Elterngeld und Kurzarbeit - Jule18, 33. SSW 21.10.20, 8:31
- Re: Elterngeld und Kurzarbeit - Chariva, 33. SSW 21.10.20, 18:12