Geschrieben von Olivia3 am 21.04.2023, 6:21 Uhr |
Beschäftigungsverbot
Hallo,
sofern das BV vom Arbeitgeber aus gegangen ist, zahlt es logischerweise nicht für den neuen Arbeitgeber.
Der neue Arbeitgeber muss eine Gefährdungsanalyse machen und wenn du und dein Kind ungefährdet arbeiten könnt, arbeitet ihr logischerweise.
Wenn dein Arzt dich ins BV geschickt hätte, würde das wieder anders aussehen.
- Beschäftigungsverbot - Laura.Nov.Baby, 10. SSW 20.04.23, 7:41
- Re: Beschäftigungsverbot - Suomi 20.04.23, 7:44
- Re: Beschäftigungsverbot - Snoopymama4!, 10. SSW 21.04.23, 5:26
- Re: Beschäftigungsverbot - Olivia3 21.04.23, 6:21
- Re: Beschäftigungsverbot - Kaffeekauz, 13. SSW 21.04.23, 16:45
- Re: Beschäftigungsverbot - Olivia3 21.04.23, 6:21
Ähnliche Fragen und Beiträge in unseren Foren rund um die Schwangerschaft:
Beschäftigungsverbot
Hallo ihr lieben, ich bin nun endlich schwanger und in 5+4. Zu meiner Frage, ich arbeite als Logopädin in einem Gesundheitszentrum mit sehr starken Patientenverkehr. Ich arbeite in Kindergärten, im Kinderhort, in Altenheimen, im Hospiz und bei Privatpersonen. Ich habe auch ...
von Laura.Nov.Baby, 6. SSW 29.03.2023
Stichwort: Beschäftigungsverbot
Beschäftigungsverbot
Hallo zusammen, gestern war ich nach dem erfolgreichen Besuch des FA am Montag bei meiner Chefin. Da mich die FA bis zum 25.3. krank geschrieben hat, bin ich ab dem 26.3. im BV. Das macht mein AG immer so, dass er die Mitarbeiterinnen gleich ins vollständige BV ...
von Lumpi8309, 6. SSW 13.03.2019
Stichwort: Beschäftigungsverbot