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Geschrieben von Laura.Nov.Baby, 6. SSW am 29.03.2023, 10:38 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo ihr lieben,
ich bin nun endlich schwanger und in 5+4.
Zu meiner Frage, ich arbeite als Logopädin in einem Gesundheitszentrum mit sehr starken Patientenverkehr. Ich arbeite in Kindergärten, im Kinderhort, in Altenheimen, im Hospiz und bei Privatpersonen. Ich habe auch sehr mit mit Speichel zu tun. Immer wieder kommen die Patienten krank im die Praxis und ich habe Angst mich anzustecken und dass dem Baby etwas passiert. Am Montag habe ich meinen ersten Arzttermin und bin am überlegen meinen Frauenarzt nach einem Beschäftigungsverbot zu fragen. Habt ihr damit Erfahrung und könnt ihr mir helfen?

 
4 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Annamaria23 am 29.03.2023, 12:37 Uhr

Funktioniert das mit dem Beschäftigungsverbot nicht in der Regel über den Arbeitgeber?
War heute zum 1.Mal beim Arzt, bin schon in der 8.Woche statt in der 6.Woche, wie ich gedacht hatte. Hab so einen Zettel bekommen, auf dem steht, dass ich schwanger bin. Den werde ich in der Arbeit vorzeigen und dann mal sehen, was passiert. Es ist wahrscheinlich davon auszugehen, dass ich ein BV direkt vom Arbeitgeber bekomme. Ich werde berichten...

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Ninchen321 am 29.03.2023, 13:26 Uhr

Ein BV kann in deinem Fall nur vom AG ausgesprochen werden.
Dieser macht mir dir eine Gefährdungsbeurteilung und anhand des Ergebnisses entscheidet ihr gemeinsam, ob ein BV sinnvoll ist.

Ein BV wird von Arzt nur ausgesprochen, wenn die Mutter oder das Baby gefährdet sind und diese Gefahr nicht vom AG ausgeht.
Das heißt, wenn die Gefahr auch ohne Arbeit bestehen würde.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Zauberlein am 30.03.2023, 20:29 Uhr

Grüße aus dem Juli Bus
Ich bin intensiv Krankenschwester für die außerklinische Beatmung . Bis zur 13 ssw war ich krank geschrieben . Ab der 14 Woche gab es von meinem Arzt ein vorläufiges BV , da ich auf Arbeit auch keine andere Alternativ Arbeit bekommen konnte .

Dein AG muss dir auch eine Risikomatrix ausfüllen ! Eigentlich sogar mit dir zusammen .

Ist dort auch nur irgendwo ein Kreuz gesetzt bei " ja " MUSS er dir eine andere Beschäftigung geben die für dich sicher ist bzw. für euch , oder er muss dir von sich aus ein BV geben .

Aber wie gesagt , mein Arzt stellte mir ein vorläufiges BV aus .

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Hopefull91 am 31.03.2023, 7:07 Uhr

Guten morgen.
Im Gesundheitswesen geht das über den Arbeitgeber, nach gefährdungsbeurteilung, da du auch mit Kindern arbeitest, hat es auch mit antikörpern bei dir selbst zu tun, wo du noch hin darfst. Eine schwangere bei uns im kh hat kein bv, aber sie darf halt nicht zu Infektiösen Patienten und sie darf einige Dinge nicht mehr machen, auch die arbeitszeiten sind angepasst. Ich wünsche dir eine schöne kugelzeit

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