Geschrieben von Laura.Nov.Baby, 10. SSW am 20.04.2023, 7:41 Uhr |
Beschäftigungsverbot
Hallöchen, mach langem hin und her aufgrund meiner Krankschreibung wegen der Schwangerschaftsübelkeit und Kreislaufproblemen hat mich mein Arbeitgeber seit gestern ins BV geschickt, da er mich „loshaben“ möchte.
Kurz zur Geschichte, das Verhältnis ist schon länger angespannt, da ich gekündigt habe und seitdem nicht sehr gut behandelt wurde. Mir wurden Krankheitstage aufgrund der Schwangerschaft angekreidet und behauptet ich wurde extra krank machen um dem Betrieb zu schaden.
Nun zu meiner eigentlichen Frage, ich habe eben zum Ende Mai gekündigt und würde am 01.06. bei meiner neuen Stelle anfangen. Da mich mein alter AG nun aber ins BV geschickt hat, stellt sich mir die Frage ob das BV weitergeht oder ob ich trotzdem beim neuen AG arbeiten darf.
Habt ihr da vll Erfahrungen zu gemacht?
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Suomi am 20.04.2023, 7:44 Uhr
Das BV von Deinem aktuellen AG hat nichts mit dem neuen AG zu tun.
Wenn es kein Job ist bei dem die Schwangerschaft gefährdet ist, kannst Du da ganz normal anfangen mit arbeiten
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Snoopymama4!, 10. SSW am 21.04.2023, 5:26 Uhr
Hallo
Ich bin ab 1.5 auch im Beschäftigungsverbot.
Beschäftigungsverbot heißt Verbot, das geht ins Gewerbeamt und Krankenkasse mit einer Meldung dass du schwanger bist.
Du darfst in dieser Zeit nicht arbeiten, höchstens privat etwas machen oder Minijob.
So hat es mein Arbeitgeber erzählt.
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Olivia3 am 21.04.2023, 6:21 Uhr
Hallo,
sofern das BV vom Arbeitgeber aus gegangen ist, zahlt es logischerweise nicht für den neuen Arbeitgeber.
Der neue Arbeitgeber muss eine Gefährdungsanalyse machen und wenn du und dein Kind ungefährdet arbeiten könnt, arbeitet ihr logischerweise.
Wenn dein Arzt dich ins BV geschickt hätte, würde das wieder anders aussehen.
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Kaffeekauz, 13. SSW am 21.04.2023, 16:45 Uhr
Ja, genau den Unterschied gilt es zu beachten.
Dein Arzt schickt Dich ins Berufsverbot, weil es einen medizinischen Grund bei Dir gibt. Also zum Beispiel eine Zervixinsuffizienz, die ein hohes Fehlgeburtsrisiko mit sich bringt. Da ist es dann im Prinzip egal, ob Du einen Bürojob hast oder im Labor arbeitest, das Risiko besteht, Du musst Dich körperlich schonen und kannst nix arbeiten.
Der AG weiß ja im Prinzip nichts über deine körperliche Verfassung. Bei einer gesunden Bilderbuch Schwangerschaft gibt es eigentlich keinen Grund, warum man nicht bis zum Mutterschutz arbeiten kann. Arbeitest du aber in einem gefährlichen Bereich, z. B. im Labor mit Gefahrenstoffen oder Infekt Risiko, kannst du da nicht bleiben, egal wie fit du bist. Kann dein AG deine Sicherheit nicht garantieren gibt es ein BV vom AG. Das könnte in diesem Fall dein FA auch gar nicht ausstellen, weil er wiederum nicht einschätzen kann, ob dein Arbeitsplatz sicher (zu machen) ist.
In deinem Fall könnten die Bedingungen nach dem Jobwechsel ja komplett andere sein (auch wenn es der gleiche Beruf ist), weil der neue AG dich z. B. vorübergehend in einem anderen Bereich beschäftigen könnte, daher muss eine neue Gefahren Analyse gemacht werden und das "alte" BV gilt nicht weiter.
Sorry für den Roman
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