Dezember 2014 Mamis

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Geschrieben von wunderling am 25.04.2014, 13:20 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo, komme aus dem Dezemberbus 2013.

Also generell steht einem ja nur ein BV zu wenn das Wohl von Mutter und/oder Kind aufgrund der zu ausführenden Arbeit gefährdet ist.
Alles im Sinne des Mutterschutzgesetzes.
Allerdings gibt es dieses auch nur pröventiv, das heißt um möglichen Schädigungen vorzubeugen.

Immer wieder lese ich, dass Frauen ein BV wollen um aus anderen Gründen wie zB Rückenschmerzen, Übelkeit oder Kopfschmerzen möchten um somit zu vermeiden nach einer AU von länger als 6 Wochen ins Krankengeld zu fallen.
Sobald aber eine 'Erkrankung' vorliegt auch aufgrund der ausgepbten Arbeit, darf kein BV gegeben werden, denn logischerweise gibt es ja nichts mehr vorzubeugen wenn schon ein Problem da ist.

Ich bin zB Krankenschwester und der Arbeitgeber konnt mir keinen Platz anbieten, der den Mutterschutzrichtlinien gerecht wird....daher musste ich ab der 20.ssw ins BV.
Die Zeit hat sich eeeeeewig gezogen und ich finde wenn nichts dagegen spricht, dann sollte man sich freuen noch arbeiten zu dürfen :)

Sobald von deinem Hämatom keine Gefahr mehr ausgeht spricht ja nichts gegen das arbeiten und falls es zu gefährlich ist wirst du weiter krank geschrieben, da die Kriterien für ein BV nur deswegen nicht erfüllt sind.


Wünsch euch allen ne tooolle Schwangerschaft

 
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