Dezember 2014 Mamis

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Geschrieben von laurabg, 8. SSW am 24.04.2014, 20:02 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo,

kennt sich jemand mit dem Beschäftigungsverbot aus?
Ich bin jetzt anfang 8. Woche und hatte am WE Blutungen,
da haben sie festgestellt das sich ein Hämatom gebildet hat.
Nun bin ich weitere 4 Wochen krank geschrieben, ist es da nicht sinnvoll ein Beschäftigungsverbot zu bekommen? Ich kann mir nicht wirklich vorstellen das ich danach wieder Arbeiten gehen kann.

Ich freue mich auf eure Antworten, danke.

 
8 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Laura24, 9. SSW am 24.04.2014, 20:06 Uhr

Hallo,
also ich bin seit Bekanntwerden meiner Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot und mein Arbeitgeber wollte das so, weil ich nicht in eine andere Abteilung versetzt werden konnte und es ist auch so besser weil sie sofort einen Ersatz für mich einstellen konnten.

Alles Gute für dich!

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Pati87, 6. SSW am 24.04.2014, 20:39 Uhr

Hi in meiner ersten ss wolltemir mein Arzt gleich ein bv geben ! Bin Friseurin und wegen der Chemie ! Ich wollte nicht ab der 15 ssw habe ich eins bekommen da es mir so schlecht ging und mir ständig übel war u spucken musste wegen den ganzen Gerüchen ! Bin noch in Elternzeit würde aber sofort wieder eins bekommen weil ich in der ersten ss noch so andere Probleme hatte!!!!also ich würde mit deinem Arzt sprechen im bv bekommst du ja dein volles Gehalt weiter !und denke aber es liegt auch an Beruf ! Was machst du denn wenn ich fragen darf ?

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von 3ns, 6. SSW am 24.04.2014, 22:58 Uhr

Ich hatte bei meiner letzten SS auch Blutungen war auch krank geschrieben und bin nach ca 4 Wochen wieder zur Arbiet gegangen. Bei mir war das Hämatom dann abgeblutet und weg ...welchen Grund gibt es dann für ein BV ???

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Svenja020513, 7. SSW am 25.04.2014, 9:48 Uhr

Als was arbeitest du? Wenn du z.b.im Büro arbeitest gibt es keinen Grund für ein Bv, wenn du allerdings viel heben oder so müsstet, muss du mit deiner FA darüber reden

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Chili-03 am 25.04.2014, 9:48 Uhr

Warum solltest du nicht arbeiten, wenn es dir wieder gut geht???
Versteh ich jetzt nicht.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von MomosWelt, 5. SSW am 25.04.2014, 9:51 Uhr

Wenn es dir nach den 4 Wochen wieder gut geht, steht dem Arbeiten nichts entgegen. Ich hatte während meiner ersten Schwanerschaft ein BV. Ich habe damals in einer Mutter Kind Einrichtung gearbeitet und war gegen Cytomegalie nicht immun und durfte daher nicht mit Kleinkindern arbeiten, die wir aber ständig da hatten.
Nun arbeite ich im Frauenhaus im Kinderbereich. Ich hoffe stark KEIN BV zu bekommen, denn ich möchte unbedingt arbeiten gehen. Wenn es keinen medizinischen Grund gibt, sollte man ruhig arbeiten gehen finde ich. Dann geht die Zeit auch viel schneller rum :)

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von wunderling am 25.04.2014, 13:20 Uhr

Hallo, komme aus dem Dezemberbus 2013.

Also generell steht einem ja nur ein BV zu wenn das Wohl von Mutter und/oder Kind aufgrund der zu ausführenden Arbeit gefährdet ist.
Alles im Sinne des Mutterschutzgesetzes.
Allerdings gibt es dieses auch nur pröventiv, das heißt um möglichen Schädigungen vorzubeugen.

Immer wieder lese ich, dass Frauen ein BV wollen um aus anderen Gründen wie zB Rückenschmerzen, Übelkeit oder Kopfschmerzen möchten um somit zu vermeiden nach einer AU von länger als 6 Wochen ins Krankengeld zu fallen.
Sobald aber eine 'Erkrankung' vorliegt auch aufgrund der ausgepbten Arbeit, darf kein BV gegeben werden, denn logischerweise gibt es ja nichts mehr vorzubeugen wenn schon ein Problem da ist.

Ich bin zB Krankenschwester und der Arbeitgeber konnt mir keinen Platz anbieten, der den Mutterschutzrichtlinien gerecht wird....daher musste ich ab der 20.ssw ins BV.
Die Zeit hat sich eeeeeewig gezogen und ich finde wenn nichts dagegen spricht, dann sollte man sich freuen noch arbeiten zu dürfen :)

Sobald von deinem Hämatom keine Gefahr mehr ausgeht spricht ja nichts gegen das arbeiten und falls es zu gefährlich ist wirst du weiter krank geschrieben, da die Kriterien für ein BV nur deswegen nicht erfüllt sind.


Wünsch euch allen ne tooolle Schwangerschaft

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Reiskörnchen2011, 6. SSW am 25.04.2014, 14:26 Uhr

Sorry, aber wir sind schwanger, nicht krank. :-)

Wieso sollte man ein BV bekommen, wenn man keine Beschwerden hat und keinen das Baby oder die eigene Gesundheit gefährdenden Arbeitsplatz?

Wovor hast du denn Angst, wenn du wieder arbeitest? In meiner letzten SS hatte ich Hyperemesis und wollte kein BV. Dieses Mal werde ich mir im Sinne meiner Familie eines geben lassen, sollte es mir wieder schlecht gehen, da ich mich eben auch um K1 kümmern muss. Geht es mir gut, verzichte ich evtl sogar auf 2 Wochen MuSchu, sonste geht ja die Zeit nicht rum

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