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Geschrieben von Martinchen1988, 23. SSW am 07.08.2023, 17:35 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hat jemand eine ahnung warum der fa kein beschäftihungsverbot ausstellen darf bei plazenta praevia marginalis? Letzte woche wurde diese art von plazenta bei mir festgestellt!soll mich schonen nicht schwer heben! Arbeiten auch nicht deswegen krankmeldung!arbeitgeber muss das bv geben! Laut meiner filialleitung wird das der betriebsarzt nicht da es ja gesundheitlich ist und nicht der arbeitsplatz die gefährdung ist! Also muss das bv der fa ausstellen!

 
8 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von JanneKiese am 07.08.2023, 18:31 Uhr

Es scheint echt große Unterschiede bei den FA zu geben. Manche geben ein BV sobald man darum bittet, andere geben nicht mal eins bei so eindeutigen Risiken/Gründen! Aus meiner Sicht ist es nicht nachvollziehbar, dass du keins vom FA bekommst! (Dass der Arbeitgeber keins gibt, ist logisch, sind ja gesundheitliche Gründe!)

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Martinchen1988, 23. SSW am 07.08.2023, 19:08 Uhr

Er sagt er darf nur krankenmeldungen geben! Dann werd ich mich so lang es geht Krankschreiben lassen! Hab seit der 13ssw jede woche blutung da hiess es immer ist der muttermund !

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von JanneKiese am 07.08.2023, 22:57 Uhr

Das ist Blödsinn! In dem Fall würde ich nochmal das Gespräch mit ihm suchen und sonst ernsthaft über einen Arztwechsel nachdenken. Denn sonst rutschst du eventuell ins Krankengeld und bekommst dann entsprechend auch weniger im Mutterschutz und auch an Elterngeld.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Okiravomblumenkamp am 08.08.2023, 8:21 Uhr

Bei dem Elterngeld werden Schwangerschaftserkrankungen ausgeklammert, d.h. Es wird nur das netto genommen in der Zeit wo man nicht krank war.

Wie das mit Mutterschaftsgeld läuft weiß ich aktuell noch nicht. Ich bin in einer ähnlichen Situation.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Okiravomblumenkamp am 08.08.2023, 8:22 Uhr

Hier die Quelle

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Juli.95 am 08.08.2023, 11:37 Uhr

Ein Beschäftigungsverbot kann auch der Hausarzt oder ein Psychiater ausstellen.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Bineminidino, 22. SSW am 08.08.2023, 11:52 Uhr

Moini
Hab das selbe Theater auch durch ! Fa stellt sich quer miss es aber eigentlich machen und nicht der Arbeitgeber!!!
Ich hab auch mehrmals die Fa gebeten darum , die lies mich kaum zu Wort kommen ! Dann war ich bei meinem Hausarzt, da das bv ja jeder Arzt ausstellen darf aber die hat mich nur krank geschrieben auf Übelkeit! Dann habe ich meinen Chef angerufen und das Thema geschildert und er qar stink sauer !!! Verständlich denn das bv muss der Fa geben ! Weil es ja laut der Diagnose nicht mehr möglich ist dort zu arbeiten , davon weiß ja der Arbeitgeber eigentlich nichts und geht ihn ja auch nix an !!! Aber er hat es mir dann gegeben ! Ist für ihn ja finanziell besser , da er das Geld ja dann von der kk zurück bekommt aber wenn ich krank bin muss er zahlen !

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Bineminidino, 22. SSW am 08.08.2023, 11:55 Uhr

Jeder Arzt aber auch die Stellen sich quer es muss der Fa machen ,wenn es durch die ss Probleme gibt oder der Arbeitgeber ,wenn er den Mutterschutz nicht einhalten kann !!

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