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Geschrieben von Jenny16082020, 24. SSW am 20.04.2020, 18:08 Uhr

Berufsverbot und Kurzarbeit

Hallo ihr Lieben

Heute bekam ich von meinem Arbeitgeber Post mit einem Schreiben zur Kurzarbeit, welches ich bis Mittwoch unterschreiben soll und zurück schicken soll.

Da ich mich aktuell in einem Berufsverbot befinde, kam mir das ganze sehr komisch vor und ich fing an zu googeln und bin dort auf einen interessanten Text gestoßen den ich gerne mit euch teilen möchte :


Schwangere im BV sind hierzu geschützt (egal ob betriebliches BV oder individuelles), sie sind von der Kurzarbeit ausgeschlossen. Denn diese haben keinen Arbeitsaufall der nun in Kraft treten kann, für welchen KA beantragt werden müsste, denn dieser ist bereits mit der BV in Kraft getreten und geregelt über Mutterschutzlohn und Erstattung der Krankenkasse. Insofern nichts unterschreiben und keine Angst haben, der Mutterschutzlohn muss ohne Einbußen weiterhin gezahlt werden wie bisher.

Ich habe danach noch beim BAMS ( Bundesministerium für Arbeit und Soziales) angerufen und mich dazu erkundigt ob das ganze so noch aktuell ist, was mir die nette Dame auch bestätigte. Der Arbeitgeber darf da auch gerne anrufen und sich erkundigen.

Also wenn es euch auch so gehen sollte, erst informieren bevor ihr da was unterschreibt.

Liebe Grüße

 
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