Geschrieben von Jenny16082020, 24. SSW am 20.04.2020, 18:08 Uhr |
Berufsverbot und Kurzarbeit
Hallo ihr Lieben
Heute bekam ich von meinem Arbeitgeber Post mit einem Schreiben zur Kurzarbeit, welches ich bis Mittwoch unterschreiben soll und zurück schicken soll.
Da ich mich aktuell in einem Berufsverbot befinde, kam mir das ganze sehr komisch vor und ich fing an zu googeln und bin dort auf einen interessanten Text gestoßen den ich gerne mit euch teilen möchte :
Schwangere im BV sind hierzu geschützt (egal ob betriebliches BV oder individuelles), sie sind von der Kurzarbeit ausgeschlossen. Denn diese haben keinen Arbeitsaufall der nun in Kraft treten kann, für welchen KA beantragt werden müsste, denn dieser ist bereits mit der BV in Kraft getreten und geregelt über Mutterschutzlohn und Erstattung der Krankenkasse. Insofern nichts unterschreiben und keine Angst haben, der Mutterschutzlohn muss ohne Einbußen weiterhin gezahlt werden wie bisher.
Ich habe danach noch beim BAMS ( Bundesministerium für Arbeit und Soziales) angerufen und mich dazu erkundigt ob das ganze so noch aktuell ist, was mir die nette Dame auch bestätigte. Der Arbeitgeber darf da auch gerne anrufen und sich erkundigen.
Also wenn es euch auch so gehen sollte, erst informieren bevor ihr da was unterschreibt.
Liebe Grüße
Re: Berufsverbot und Kurzarbeit
Antwort von Cani33 am 20.04.2020, 18:45 Uhr
Bei uns ist das in der Betriebsvereinbarung geregelt, dass Schwangere und auch werdende Väter die Elterngeld beziehen werden, von der Kurzarbeit ausgeschlossen werden.
Es soll wohl aber auch ein Gesetzt kommen, dass die Kurzarbeitszeit aus der Berechnung rausgenommen werden soll beim Elterngeld.
Re: Berufsverbot und Kurzarbeit
Antwort von Lua388, 23. SSW am 20.04.2020, 19:31 Uhr
Das ist ja cool, dass das bei euch ausgeschlossen wird
Wir haben auch Kurzarbeit und ich hoffe da kommt noch ne Änderung, dass das aus der Elterngeldberechnung rausfällt, mein Chef kommt mir da nämlich gar nicht entgegen. Hab angeboten stattdessen Urlaub zu nehmen, aber das wollte er nicht.
Was mir auch komisch vorkommt und was ich noch recherchieren muss: Ich hab es so verstanden, dass man immer für die Kurzarbeit unterschreiben muss zur Zustimmung, sofern es keinen Tarifvertrag und keinen Betriebsrat gibt und nichts im Arbeitsvertrag steht (hab ich gecheckt). Bei uns gab's aber nur einen allgemeinen Aushang
Da steig ich auch noch nicht ganz durch.
Re: Berufsverbot und Kurzarbeit
Antwort von Lua388 am 20.04.2020, 19:33 Uhr
Danke für die Info. Was noch interessant wäre, ob das nur gilt, wenn man vor der Kurzarbeit schon im BV war, oder auch wenn man während der Kurzarbeit ins BV kommt.
Re: Berufsverbot und Kurzarbeit
Antwort von Cani33 am 20.04.2020, 19:54 Uhr
Schade das er da nicht mit sich reden lässt. Ist ihm überhaupt bewusst, dass es später negative Auswirkungen aufs Elterngeld hat? Vielen ist das nämlich nicht klar. Es würde ihn ja nicht weh tun, Schwangere auszuschließen, denn er bekommt das volle Geld von der KK zurück.
Bei uns musste übrigens auch keiner unterschreiben, das wurde einfach beschlossen . Urlaub darf keiner nehm, außer den, der vorher schon genehmigt war
Re: Berufsverbot und Kurzarbeit
Antwort von Jenny16082020 am 20.04.2020, 19:55 Uhr
@LUA338
Ruf beim BAMS an, die sind Mo-Fr von 8-20 Uhr da.
030221911004
Die Damen da sind sehr sehr nett
Re: Berufsverbot und Kurzarbeit
Antwort von Lua388 am 20.04.2020, 20:29 Uhr
Ok, das werd ich machen.
Haben auch eine Rechtsschutzversicherung, da kann man sich telefonisch beraten lassen. Hatte nur noch nicht die Muse dort anzurufen, mach ich aber zusätzlich auch noch.
Re: Berufsverbot und Kurzarbeit
Antwort von Lua388 am 20.04.2020, 20:30 Uhr
Dass es negative Auswirkungen aufs Elterngeld hat, hab ich ihm gesagt, also weiß er es spätestens von mir.
Re: Berufsverbot und Kurzarbeit
Antwort von Jenny16082020 am 20.04.2020, 21:28 Uhr
Ich hab auch schon gelesen das die Rechtsschutzversicherung falsch berät. Ruf da in Berlin an, da hast du die Experten der Experten am Telefon
Re: Berufsverbot und Kurzarbeit
Antwort von Carinchen1105 am 21.04.2020, 15:30 Uhr
Jap, bin auch im BV und bekomme normales Gehalt weiter.
Re: Berufsverbot und Kurzarbeit
Antwort von AnkeG, 22. SSW am 23.04.2020, 20:19 Uhr
Du musst aufjedenfall was unterschrieben. Das ist eine Änderungskündigung und da sind wir als schwangere vor geschützt. Ich hab es leider in meinem Vertrag mit stehen, so dass ich jetzt in kurz Arbeit bin und ab Mai noch kürzer treten werde. Des en hoffe ich auch sehr, dass das neue gesetzt bald entscheiden wird! Es geht ja schon um einiges an Geld. Nicht das man gerade jetzt schon genug Geldverlust hat.
Aber mit meinem Chef konnte man da auch gar nicht drüber reden und ich war auch sehr sauer. Aber aufregen bringt leider auch nichts......