November 2020 Mamis

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Redaktion

 

von BluexButterFly, 7. SSW  am 14.03.2020, 17:52 Uhr

BV????

Ein Beschäftigungsverbot kann von mehreren Seiten ausgesprochen werden.
Entweder vom Frauenarzt aufgrund von Risiken in der Schwangerschaft oder Begleitproblemen zum Beispiel wie bei mir damals der Gestationsdiabetes.
Weil in erster Linie die Sorge um das Kind und dich höher anzusehen ist.

Dann gibt es noch das Beschäftigungsverbot, welches der Arbeitgeber direkt aussprechen kann. Dies passiert meist wenn der Arbeitgeber dir keine Tätigkeit garantieren kann die sich an die Richtlinien des Mutterschutzes richten. Du darfst nur gewisse Tätigkeiten ausführen und es muss sich an gewisse Richtlinien gehalten werden.
Wenn dies nicht geschehen kann oder es einfach keinerlei alternativen gibt, schickt dich der Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot.

Hierbei bekommst du dein volles Gehalt wie vor der Schwangerschaft. Nur halt ohne Zuschläge (Sonn und Feiertagszuschläge, Nachtzuschlag etc.)
Dieses Gehalt ist auch weiterhin die Grundlage für das Elterngeld. Sprich dadurch bekommst du keinerlei finanziellen Einbußen.

Und die Elternzeit nach der Entbindung kannst du ganz normal nehmen wie du möchtest. Das Beschäftigungsverbot hindert dich da nicht dran.

Es dient lediglich zum Schutz für dich und das Kind, damit ihr nicht Gefahren oder Risiken ausgesetzt werdet. Und keine Sorge. Du brauchst auch kein schlechtes Gewissen wegen dem Geld haben. Die Arbeitgeber bekommen so etwas immer zurück finanziert.

 
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