November 2020 Mamis

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Geschrieben von xkleinemausx, 7. SSW am 13.03.2020, 23:55 Uhr

BV????

kann mich mal bitte jemand aufklären wegen dem BV ab wann bekommt man das was für finanziellen einpussen haben wir da durch und Eltern zeit ....ich lebe da etwas hinter dem mond .....sorry

 
3 Antworten:

Re: BV????

Antwort von babymv am 14.03.2020, 5:41 Uhr

Hey ich war 2 mal im bv. Du bekommst ganz normal dein Gehalt weiter. Bis du im Mutterschutz bist. Dann bekommste 6wochen vor und 8 wochen nach der geburt vom Arbeitgeber und kk dein Mutterschaftsgeld. Ich arbeite in der pflege und habe immer eins bekommen. Soviel ich weiss soll das Gesetz etwas strenger geworden sein was bv angeht alles gute.

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Re: BV????

Antwort von mari82 am 14.03.2020, 6:48 Uhr

Guten Morgen.
Einfach Mal in Ruhe belesen über alles.
Du darfst als schwangere eh keine Nachtschicht mehr machen.
Zudem hättest du durch das BV keinen finanziellen Nachteil.
Der AG muß dir dein normales Gehalt weiter zahlen.
Oder dir einen angemessenen Job im Unternehmen zur Verfügung stellen.
Jee nachdem in welcher Branche du arbeitest.

Aber du solltest dich auf jeden Fall über alles Mal schlau machen!
Lg

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Re: BV????

Antwort von BluexButterFly, 7. SSW am 14.03.2020, 17:52 Uhr

Ein Beschäftigungsverbot kann von mehreren Seiten ausgesprochen werden.
Entweder vom Frauenarzt aufgrund von Risiken in der Schwangerschaft oder Begleitproblemen zum Beispiel wie bei mir damals der Gestationsdiabetes.
Weil in erster Linie die Sorge um das Kind und dich höher anzusehen ist.

Dann gibt es noch das Beschäftigungsverbot, welches der Arbeitgeber direkt aussprechen kann. Dies passiert meist wenn der Arbeitgeber dir keine Tätigkeit garantieren kann die sich an die Richtlinien des Mutterschutzes richten. Du darfst nur gewisse Tätigkeiten ausführen und es muss sich an gewisse Richtlinien gehalten werden.
Wenn dies nicht geschehen kann oder es einfach keinerlei alternativen gibt, schickt dich der Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot.

Hierbei bekommst du dein volles Gehalt wie vor der Schwangerschaft. Nur halt ohne Zuschläge (Sonn und Feiertagszuschläge, Nachtzuschlag etc.)
Dieses Gehalt ist auch weiterhin die Grundlage für das Elterngeld. Sprich dadurch bekommst du keinerlei finanziellen Einbußen.

Und die Elternzeit nach der Entbindung kannst du ganz normal nehmen wie du möchtest. Das Beschäftigungsverbot hindert dich da nicht dran.

Es dient lediglich zum Schutz für dich und das Kind, damit ihr nicht Gefahren oder Risiken ausgesetzt werdet. Und keine Sorge. Du brauchst auch kein schlechtes Gewissen wegen dem Geld haben. Die Arbeitgeber bekommen so etwas immer zurück finanziert.

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