Geschrieben von sarahT am 22.07.2021, 11:11 Uhr |
Wasserschaden
Zu den Trocknern wurde ja schon was geschrieben.
Ich möchte noch was zum Wohnersatz und den Kosten schreiben:
Es ist ein Schaden an der Wohnung, den nachweislich nicht du verursacht hast. Dein Vermieter kümmert sich doch schon um die Beseitigung des Problems. So weit so gut. Mit dem würde ich aber auch besprechen, dass die Rechnung für den Maler auch über den Vermeiter laufen muss/soll. Der Vermieter wird sich dann mit der Gesamtrechnung an den Verursacher wenden und sich da die Kosten wieder holen. Du musst dich also nicht mit dem Verursacher streiten.
Bei den Bautrocknern ist es so, dass da ein Zähler eingebaut ist. Anfang und Schulssstand werden aufgeschrieben und du bekommst eine Entschädigung für den Strom, den die brauchen. Zusätzlich bekommst du ein Protokoll über den verbrauchten Strom, damit du das deinem Stromanbieter melden kannst, damit die dich bei der nächsten Abrechnung nicht unnötig raus setzen mit Abschlägen.
Dass du Anrecht auf Wohnersatz hast sehe ich nicht unbedingt. Natürlich ist es doof auf zwei Kinderzimmer zu verzichten, aber der Rest ist bewohnbar. Von daher wirst du keinen Wohnersatz bekommen. Du kannst euch natürlich einen Ersatz selbst suchen, das Geld vorstrecken und beim Verursacher die Kosten dafür einfordern bzw einklagen, aber ob das zu Erfolg führt....
Wenn du es genau wissen willst würde ich auch sagen, wende ich an den Mieterverein oder an einen Anwalt für Miet- und/oder Versicherungsrecht.
Alles Gute euch.
- Wasserschaden - Marlen123 21.07.21, 14:22
- Re: Wasserschaden - Felica 21.07.21, 15:00
- Re: Wasserschaden - WonderWoman 21.07.21, 15:48
- Re: Wasserschaden - Silvia3 21.07.21, 16:02
- Re: Wasserschaden - Port 21.07.21, 16:53
- Re: Wasserschaden - lilly1211 21.07.21, 19:28
- Re: Wasserschaden - sarahT 22.07.21, 11:11
- Wohnersatz nein, Mietminderung ja - Caot 23.07.21, 8:52
- Re: Wasserschaden - MenschPapa 27.09.21, 22:17