Geschrieben von Murzel2021 am 16.07.2021, 7:31 Uhr |
Steuerklassenwechsel Elternzeit
Hallo,
ich bräuchte hier einmal eure Einschätzung/Erfahrung:
Derzeit habe ich Steuerklasse III und mein Mann Steuerklasse IV, um das Elterngeld entsprechend zu nutzen, damit ich den maximalen Elterngeldbetrag erhalte.
Wir verdienen beide annähernd gleich.
Der geplante Geburtstermin ist am 22.10.2021. Ab dem 10.09.2021 beginnt mein Mutterschutz und geht ca. bis Mitte Dezember.
Zu welchem Zeitpunkt sollten wir dann die Steuerklasse ändern? Zum 01.11.2021?
Das Mutterschaftsgeld bzw. der Arbeitgeberzuschuss errechnet sich ja aus den 3 Monaten VOR der Schutzfrist, sodass diese Zahlung ja nicht beeinflusst wird.
Ich erhalte nur Ende November 2021 eine Art Weihnachtsgeld. Das würde dann mit Steuerklasse 5 abgerechnet werden, richtig?
Habt ihr eine Idee welcher Zeitpunkt Sinn macht? Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden ja soweit ich weiß nicht versteuert aber beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt, aber das ist beim Elterngeld ja genauso.
Re: Steuerklassenwechsel Elternzeit
Antwort von Lotusblume84 am 16.07.2021, 12:31 Uhr
Ihr habt Steuerklasse drei und fünf, nicht drei und vier. Es ist egal wie das Weihnachtsgeld abgerechnet wird, am Jahresende wird der Lohnsteuerausgleich gemacht. Am Ende zahlt ihr dieselben Steuern, egal in welcher Steuerklasse.
Ggfs kommt es zu einer Nachzahlung wegen dem Elterngeld etc.
Re: Steuerklassenwechsel Elternzeit
Antwort von WonderWoman am 16.07.2021, 14:34 Uhr
das ist hintenraus jacke wie hose.
Re: Steuerklassenwechsel Elternzeit
Antwort von MenschPapa am 27.07.2021, 10:32 Uhr
Viel zu spät! Wenn das Kind schon im Oktober kommt, hättet ihr bereits zu Jahresbeginn die Steuerklasse wechseln müssen, denn berücksichtigt wird die Steuerklasse die im besagten Jahr ÜBERWIEGEND vorherrschte! Da spielt es auch keine Rolle, dass man seit kurzem die Steuerklasse mehrmals jährlich wechseln darf.
TIPP: Einfach mal ausrechnen ob sich der Steuerklassenwechsel überhaupt gelohnt hätte? Bei uns damals nicht. Gerade mal 15,- Euro mehr hätte meine Frau dadurch mehr gehabt. Das kann man sich im nächsten Frühjahr auch über die Steuererklärung zurückholen.
Re: Steuerklassenwechsel Elternzeit
Antwort von Murzel2021 am 27.07.2021, 14:05 Uhr
Du verwechselst hier etwas...du meinst die Steuerklassenwahl zur Berechnung des Elterngeldes...da habe ich seit über einem Jahr schon Steuerklasse 3 und konnte dadurch das Elterngeld um 90 Euro monatlich auf den Maximalbetrag steigern.
Mir ging es nun um die Steuerklasse während des Elterngeldbezugs. Wir haben uns nun nach Rücksprache mit einem Steuerberater darauf geeinigt, dass wir beide nach Geburt in die Steuerklasse 4 gehen.
Re: Steuerklassenwechsel Elternzeit
Antwort von MenschPapa am 27.09.2021, 22:04 Uhr
Nein, ich verwechsle nichts. Das Geld bleibt am Ende das gleiche. Entweder bekommt man mehr Elterngeld oder mehr bei der Steuererklärung raus. Das haben dir die anderen auch schon versucht zu erklären.