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von Marlen123  am 21.07.2021, 14:22 Uhr

Wasserschaden

Hallöchen alle zusammen, wir haben einen massiven Wasserschaden in unserer Neubauwohnung. Schimmel, Geruch, gelöste Leisten und Tapeten, das volle Programm…Ursache ist fehlerhafter Einbau eines Rohres unter der verfliesten Wanne, dieses wurde mittels Leckageortung herausgefunden. Ich wohne dort mit meinen beiden Kinder . Die Gebäudeversicherung der WEG weigert sich, Wohnersatz zu stellen. Drei Räume müssen getrocknet und neu renoviert werden. Heißt, beide Kinderzimmer fielen weg plus Hitze und Lärmentwicklung für 12-14 std/Tag und ca 2-3 Monate, bis alles fertig ist. Die Verursacher Firma weigert sich, den Fall ihrer Betriwbshaftpflichtvers. Zu Melden. Ich bin gerade erst eingezogen und habe noch keine zusätzliche, eigene Versicherung.Meine Frage an alle, die sich auskennen: muss ich der Trocknungsfirma Zutritt gewähren? Ich habe schon angedroht, die Firmen nicht reinzulassen, solange kein adäquater Wohnersatz für diesen für mich unverschuldeten Schaden gewährt wird. Ich kann unmöglich mit den Kindern auf einer Baustelle leben, ohne Zimmer.
Welche Rechte habe ich?
Bin um jeden Rat dankbar. Der Verursacher steht fest, ich verstehe nicht, dass einen derart Steine in den Weg gelegt werden. Ende Mai habe ich den Schaden bemerkt und auch gemeldet, führe täglich Telefonate und schreibe emails. Ich habe die Firma mit Fristsetzung aufgefordert, die Angelegenheit der Versicherung zu melden und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Ich bin wirklich über jede Erfahrung und jeden Rat dankbar…

 
8 Antworten:

Re: Wasserschaden

Antwort von Felica am 21.07.2021, 15:00 Uhr

Du haftest dann für alle weiteren Schäden. Willst du das?

Falls nein, solltest du denen den Zutritt erlauben. ja das ist ärgerlich, haben wir selbst auch schon durch, aber machbar. Du kannst halt einen Gutachter beauftragen der prüft ob es euch wirklich unzumutbar ist in der Zeit in der Wohnung zu bleiben. Wirst das aber erst einmal auf eigene Kosten machen müssen. Alternativ an den Mieterschutzverband wenden, wenn die Wohnung angemietet ist. Ob der Verursacher das seiner Versicherung meldet oder aus eigener Tasche zahlt, das kann dir egal sein. Melden muss er also gar nichts solange er zahlt. Deine Versicherung würde auch nicht eintreten. Wenn lediglich eine Rechtschutzversicherung sofern du den Klageweg anstrebst.

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Re: Wasserschaden

Antwort von WonderWoman am 21.07.2021, 15:48 Uhr

du tust so, als würdest du dem vermieter oder dem handwerker einen gefallen tun wenn du sie in die wohnung lässt. aber du willst doch dass der schimmel und die schäden beseitigt werden. zumal du mit deinem verhalten noch gefahr läufst, dass dir ein teil der schäden in die schuhe geschoben werden kann.

hast du eine rechtsschutzversicherung, die auch mietangelegenheiten abdeckt? dann ruf die an. andernfalls solltest du zum mieterbund gehen, am besten gleich morgen. erkundige dich was dir zusteht. ich weiss es nicht, mietrecht ist nicht mein fachgebiet, ich müsste mich erst einlesen. auf irgendwelche aussagen über zuständigkeiten und ansprüche aus einem forum würde ich mich keinesfalls verlassen. da muss schon ein fachmann ran.

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Re: Wasserschaden

Antwort von Silvia3 am 21.07.2021, 16:02 Uhr

Wenn du den Zutritt verweigerst, haftest du für alle daraus entstehenden Schäden, das könnte teuer werden.

Ich denke in so einem Fall hilft nur der Gang zum Anwalt. Falls du dir den nicht leisten kannst, kannst du ggf. einen Beratungsschein bekommen. Wie das läuft, erklärt dir der Anwalt.

Viel Glück.
Silvia

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Re: Wasserschaden

Antwort von Port am 21.07.2021, 16:53 Uhr

Schnellstens einem Mieterverein beitreten. Die sind meist so kulant, dass sie auch bei bereits eingetretenen Problemen tätig werden.

Und für die Zukunft: Rechtsschutzversicherung, die alles abdeckt. Kostet zwischen 150 und 200 Euro im Jahr, muss aber sein, finde ich.

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Re: Wasserschaden

Antwort von lilly1211 am 21.07.2021, 19:28 Uhr

Du hast dich Schaden mindernd zu verhalten und fertig!

Ist die Wohnung gemietet? Dann mindere!

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Re: Wasserschaden

Antwort von sarahT am 22.07.2021, 11:11 Uhr

Zu den Trocknern wurde ja schon was geschrieben.
Ich möchte noch was zum Wohnersatz und den Kosten schreiben:
Es ist ein Schaden an der Wohnung, den nachweislich nicht du verursacht hast. Dein Vermieter kümmert sich doch schon um die Beseitigung des Problems. So weit so gut. Mit dem würde ich aber auch besprechen, dass die Rechnung für den Maler auch über den Vermeiter laufen muss/soll. Der Vermieter wird sich dann mit der Gesamtrechnung an den Verursacher wenden und sich da die Kosten wieder holen. Du musst dich also nicht mit dem Verursacher streiten.
Bei den Bautrocknern ist es so, dass da ein Zähler eingebaut ist. Anfang und Schulssstand werden aufgeschrieben und du bekommst eine Entschädigung für den Strom, den die brauchen. Zusätzlich bekommst du ein Protokoll über den verbrauchten Strom, damit du das deinem Stromanbieter melden kannst, damit die dich bei der nächsten Abrechnung nicht unnötig raus setzen mit Abschlägen.
Dass du Anrecht auf Wohnersatz hast sehe ich nicht unbedingt. Natürlich ist es doof auf zwei Kinderzimmer zu verzichten, aber der Rest ist bewohnbar. Von daher wirst du keinen Wohnersatz bekommen. Du kannst euch natürlich einen Ersatz selbst suchen, das Geld vorstrecken und beim Verursacher die Kosten dafür einfordern bzw einklagen, aber ob das zu Erfolg führt....
Wenn du es genau wissen willst würde ich auch sagen, wende ich an den Mieterverein oder an einen Anwalt für Miet- und/oder Versicherungsrecht.
Alles Gute euch.

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Wohnersatz nein, Mietminderung ja

Antwort von Caot am 23.07.2021, 8:52 Uhr

Die Handwerker musst Du rein lassen! Sonst droht Dir Schadensersatz.

Einen Anspruch auf eine Ersatzwohnung sehe ich nicht. Zumindest nicht aus dem was Du geschrieben hast.

Einen Anspruch auf Mietminderung hast Du auf jeden Fall. Da schaust Du im Internet und kündigst die Minderung an.

Die Trockner sind lästig und doof, aber immerhin des Nächtens abschaltbar.

Wenn Du das hart durchziehen willst, solltest Du Dich an einen Anwalt wenden. Den musst Du aber bezahlen, sofern Du keine Rechtsschutzversicherung hast.

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Re: Wasserschaden

Antwort von MenschPapa am 27.09.2021, 22:17 Uhr

Miete mindern. Wenn das zu kompliziert scheint: Hilfe suchen.

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