Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von WonderWoman am 18.06.2021, 14:09 Uhr

Unterhalt

genau, der betrag nach abzug des kg ist der zahlbetrag. den muss er zahlen.

du machst dir zu viele gedanken um ihn. er weiss ja, dass das baby unterwegs ist. in die dt kann er auch selber schauen. und wenn er nachher von der nachzahlung überrascht ist, ist das sein problem.

weise ihn nachweisbar (email reicht) darauf hin, dass er ab geburt, welche voraussichtlich am xxxxx stattfindet, gemäss dt zahlungspflichtig ist. mehr nicht. dann hast du dich genug gekümmert und keiner kann dir an den karren fahren.

 
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