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Geschrieben von Pamo am 18.06.2021, 13:11 Uhr

Unterhalt

Nein. Du solltest von ihm - unabhängig davon wann und wie ihr euch irgendwann einigt - Kindesunterhalt schriftlich fordern mit Datum Geburt. Am Tag der Geburt schickst du ihm dieses vorbereite Schreiben zu.

 
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