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Geschrieben von Silvia3 am 08.04.2023, 2:31 Uhr

Steuerfrage: Relocationcost-Übernahme steuerpflichtig?

"Lohnsteuerlich kann der Arbeitgeber die durch einen beruflich veranlassten Umzug entstandenen tatsächlichen Umzugskosten sowie die dadurch anfallenden Mehraufwendungen steuerfrei erstatten. Verbleibende Aufwendungen können vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist."

Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/umzugskostenverguetungen-in-der-entgeltabrechnung_idesk_PI42323_HI1565930.html

 
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