Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

von MenschPapa  am 03.02.2021, 11:13 Uhr

Steht im Mietvertrag

Hier kamen ja schon ein paar richtige Antworten. Wichtig ist was im Mietvertrag steht. Wird die Kücheneinrichtung mit-vermietet, muss der Vermieter auch für alle notwendigen Reparaturen und Erneuerungen daran aufkommen. Im Streit hilft nur noch der Beitritt in einen Mieter-Schutzverein oder schon vor Einzug eine Rechtsschutzversicherung.

PS. Niemals Schönheitsreparatur-Klausel mit Kleinreparatur-Klausel verwechseln!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.