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Geschrieben von Caot am 21.01.2021, 9:39 Uhr

bei einer EBK zahlt der ET

Ist die EBK vertraglich im MV verankert, zahlt der Eigentümer alle Teile davon, die kaputt gehen. Sei denn Ihr habt eine Zusatzvereinbarung (Individualvereinbarung) dass Ihr euch das selber kauft.

Nicht kaufen muss die ET wenn das alte noch funktioniert. "Der frisst Strom" ist kein Argument. Auch habt Ihr kein Anrecht auf "modern". Weder bei der Spüle noch beim KS.

Ihr dürft aber selber einbauen, sofern Ihr den Ursprungszustand beim Auszug wieder herstellt und/oder so ein "Umbau" problemlos durchgeführt werden kann, ohne Veränderungen.

In eurem beschrieben Fall müsstet ihr den KS selber zahlen. Dürftet ihn aber beim Auszug mitnehmen, sofern der Ursprungszustand hergestellt werden kann. Den alten weg werfen dürft Ihr also nicht!

 
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