Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Lena_1922 am 23.03.2023, 15:32 Uhr

Minijob 520€

Also

a) du mußt keinen Ersatz besorgen, das ist Aufgabe des Arbeitgebers, wenn du zufällig jemanden kennst - ist das nett, aber keine Pflicht

b) der Minijob wird pauschal versteuert - wenn dein Mann nur einen Nebenjob hat, ist das bei der Steuererklärung nicht relevant

c) du bekommst Mutterschutzlohn von deinem Arbeitgeber - das bekommt er über das Umlageverfahren erstattet ....Setzt eine Frau wegen eines generellen oder individuellen Beschäftigungsverbots mit der Arbeit aus, hat sie keine finanziellen Nachteile. Sie behält ihren Durchschnittsverdienst, den sogenannten „Mutterschutzlohn“. Der Mutterschutzlohn wird bis zum Beginn der normalen Mutterschutzfrist gezahlt.

Der Mutterschutzlohn entspricht in der Regel wenigstens dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder bei monatlicher Entlohnung der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft....

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.