Geschrieben von Lena_1922 am 23.03.2023, 15:32 Uhr |
Minijob 520€
Also
a) du mußt keinen Ersatz besorgen, das ist Aufgabe des Arbeitgebers, wenn du zufällig jemanden kennst - ist das nett, aber keine Pflicht
b) der Minijob wird pauschal versteuert - wenn dein Mann nur einen Nebenjob hat, ist das bei der Steuererklärung nicht relevant
c) du bekommst Mutterschutzlohn von deinem Arbeitgeber - das bekommt er über das Umlageverfahren erstattet ....Setzt eine Frau wegen eines generellen oder individuellen Beschäftigungsverbots mit der Arbeit aus, hat sie keine finanziellen Nachteile. Sie behält ihren Durchschnittsverdienst, den sogenannten „Mutterschutzlohn“. Der Mutterschutzlohn wird bis zum Beginn der normalen Mutterschutzfrist gezahlt.
Der Mutterschutzlohn entspricht in der Regel wenigstens dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder bei monatlicher Entlohnung der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft....
- Minijob 520€ - Dudu_04 23.03.23, 14:23
- Re: Minijob 520€ - Lena_1922 23.03.23, 15:32
- Re: Minijob 520€ - memory 23.03.23, 21:53
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