Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von ohno am 01.05.2022, 16:16 Uhr

Maklerrecht

Ja, lasst Euch anwaltlich beraten, das ist etwas verzwickt. Die erste Maklerin hat möglicherweise Anspruch. Ist deren Auftrag bis Nov 2021, dann ist es das Problem der Käufer und nicht Eures. Ist der Auftrag später erteilt, dann ist es ein Problem von beiden Seiten.

Umgehen würde ich das jetzt nicht, wenn man davon ausgeht, dass es sich um rechtmäßige Verträge handelt.

Was den 2. Makler betrifft, steht zu seiner Handlungsfreiheit sicher was im Vertrag. Fakt ist, dass die Courtage nur aus dem Kaufpreis bezahlt wird, die im notariellen Kaufvertrag steht.

Und Alleinauftrag bedeutet, dass Ihr nicht selbst nach einem Käufer suchen könnt. Bzw ja, aber dem Makler steht dann die Provision trotzdem zu, auch wenn Ihr den Käufer ohne ihn gefunden habt.

VG ohno

 
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