Geschrieben von Silvia3 am 01.05.2022, 15:44 Uhr |
Maklerrecht
In diesem Fall würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen. Ich bin der Meinung, dass zumindest die 1. Maklerin einen Anspruch erworben hat, wenn sie ihm nachweisbar das Exposé zugeschickt hat und ihr den Vertrag mit ihr zu diesem Zeitpunkt nicht nicht gekündigt hattet. Denn damit hat sie ihm die Immobilie nachgewiesen, wie es so schön heißt.
Auch der 2. Makler könnte einen Anspruch haben, wenn er einen Alleinauftrag hat.
Aus der Nummer kommt ihr m. E. ohne Anwalt nicht raus.Eine Erstberatung kostet unter 200 €, das sollte es euch bei der Gesamtsumme, um die es geht, wert sein.
- Maklerrecht - Murmel82 01.05.22, 13:00
- Re: Maklerrecht - Silvia3 01.05.22, 15:44
- Re: Maklerrecht - ohno 01.05.22, 16:16
- Re: Maklerrecht - Murmel82 01.05.22, 19:05
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