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Geschrieben von Murmel82 am 01.05.2022, 13:00 Uhr

Maklerrecht

Ich bin gerade verzweifelt. Es gehört hier nicht her, aber ich kenne dieses Forum als sehr hilfsbereit!! Vielleicht hat ja jemand eine Idee:

Wir bauen noch mal und hatten eine Maklerin mit einfachem Maklervetrag (kein allein Auftrag und jederzeit kündbar) für den Verkauf unseres alten Hauses beauftragt. Wegen gefühlter Untätigkeit haben wir gewechselt. Der neue Makler hat einen Alleinauftrag befristet bis 31.7., nicht qualifiziert! Wir haben nun selbst einen Käufer gefunden, die aber mal das Exposé bei der ersten Maklerin abgerufen haben, mehr nicht. Sie haben sich auf unsere Anzeige bei Ebay Kleinanzeigen (ohne Fotos) bei uns gemeldet.

Wie können wir es umgehen, dass die erste Maklerin die volle Provision bekommt, obwohl sie ja eigentlich nur das Exposé mal verschickt hat und kein persönlicher Kontakt bestand? Zu ihrem Preis und mit Provision hätten die Kaufinteressenten das Haus niemals gekauft. Wir sind jetzt 80.000,- günstiger. Und hat der aktuelle Makler, zu dem es ein massives Vertrauensproblem von uns gibt, irgendwelche Ansprüche? Er wollte gegen unseren Willen diverse Renovierungsarbeiten durchführen (das Haus ist 9 Jahre alt!) und hat den Preis ohne unsere Zustimmung zwischenzeitlich gesenkt.

Danke für hilfreiche Hinweise. Oder Hinweise, wo ich mich informieren kann, ohne dass ich gleich einen Anwalt beauftrage. Ich hoffe, das wird nicht nötig sein.

 
3 Antworten:

Re: Maklerrecht

Antwort von Silvia3 am 01.05.2022, 15:44 Uhr

In diesem Fall würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen. Ich bin der Meinung, dass zumindest die 1. Maklerin einen Anspruch erworben hat, wenn sie ihm nachweisbar das Exposé zugeschickt hat und ihr den Vertrag mit ihr zu diesem Zeitpunkt nicht nicht gekündigt hattet. Denn damit hat sie ihm die Immobilie nachgewiesen, wie es so schön heißt.
Auch der 2. Makler könnte einen Anspruch haben, wenn er einen Alleinauftrag hat.

Aus der Nummer kommt ihr m. E. ohne Anwalt nicht raus.Eine Erstberatung kostet unter 200 €, das sollte es euch bei der Gesamtsumme, um die es geht, wert sein.

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Re: Maklerrecht

Antwort von ohno am 01.05.2022, 16:16 Uhr

Ja, lasst Euch anwaltlich beraten, das ist etwas verzwickt. Die erste Maklerin hat möglicherweise Anspruch. Ist deren Auftrag bis Nov 2021, dann ist es das Problem der Käufer und nicht Eures. Ist der Auftrag später erteilt, dann ist es ein Problem von beiden Seiten.

Umgehen würde ich das jetzt nicht, wenn man davon ausgeht, dass es sich um rechtmäßige Verträge handelt.

Was den 2. Makler betrifft, steht zu seiner Handlungsfreiheit sicher was im Vertrag. Fakt ist, dass die Courtage nur aus dem Kaufpreis bezahlt wird, die im notariellen Kaufvertrag steht.

Und Alleinauftrag bedeutet, dass Ihr nicht selbst nach einem Käufer suchen könnt. Bzw ja, aber dem Makler steht dann die Provision trotzdem zu, auch wenn Ihr den Käufer ohne ihn gefunden habt.

VG ohno

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Re: Maklerrecht

Antwort von Murmel82 am 01.05.2022, 19:05 Uhr

Danke! Also ihm steht keine Provision zu. Wir haben nur einen Makler-Alleinauftrag, keinen qualifizierten.
Vielleicht müssen wir mit der Maklerin mal reden. Wir haben noch andere Angebote. Wir können ihr ja auch sagen, entweder sie verzichtet auf einen Teil der Provision oder wir verkaufen an jemand anderen. Dann bekommt sie gar kein Geld. Hm…

Sie hat ja nur 4 Monate nach Vertragsende noch Anspruch. Aber wir würden gerne zeitnah verkaufen und nicht erst in 3 Monaten. Echt Mist. Wir hätten es direkt ohne Makler machen müssen. Die Leute wollen keine Makler.

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