von dhana am 18.08.2019, 13:37 Uhr |
Lohnfortzahlung - Antwort vom RUB-Forum
Hallo,
es gibt Arbeitsplätze an denen eine Schwangerne nicht arbeiten darf - z.B. mit Radioaktivität oder besonderen Chemikalien.
Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft muss dich dann der Arbeitgeber von diesem Arbeitsplatz freistellen, um Mutter und Kind nicht zu gefährden - das ist an diesen Arbeitsplätzen in der Regel von vorher bekannt.
In größeren Firmen wird dann meist ein Ersatzarbeitsplatz (bei gleichem Gehalt) angeboten - in kleineren Firmen kann es zur kompletten Freistellung durch den Arbeitgeber kommen.
Der Schwangeren dürfen dadurch keine Lohneinbusen entstehen - sie ist ja nicht Krank und kann nicht mehr arbeiten.
Hat auch nichts mit einer Krankschreibung oder Arbeitsverbot durch einen Arzt zu tun - das ist eine komplett andere Schiene.
Nachlesen kann man das ganze im Mutterschutzgesetz
§ 11 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen
§ 13 Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Umgestaltung Arbeitsplatz, Arbeitsplatzwechsel, betriebliches Beschäftigungsverbot
§ 18 Mutterschutzlohn
Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots .... erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn (durchschnittliches Gehalt der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft)
Das Mutterschutzgesetz muss übrigens von jedem Arbeitgeber ausgelegt werden, der Frauen beschäftigt - muss also in deiner Firmal irgendwo ausgelegt sein, damit du jederzeit nachlesen kannst.
Du findest es auch im Internet.
Gruß Dhana
- Lohnfortzahlung - Sessl 18.08.19, 7:17
- Re: Lohnfortzahlung - Mutti69 18.08.19, 9:47
- Re: Lohnfortzahlung - sarahT 18.08.19, 11:26
- Re: Lohnfortzahlung - Antwort vom RUB-Forum - dhana 18.08.19, 13:37
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