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von dhana  am 18.08.2019, 13:37 Uhr

Lohnfortzahlung - Antwort vom RUB-Forum

Hallo,

es gibt Arbeitsplätze an denen eine Schwangerne nicht arbeiten darf - z.B. mit Radioaktivität oder besonderen Chemikalien.
Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft muss dich dann der Arbeitgeber von diesem Arbeitsplatz freistellen, um Mutter und Kind nicht zu gefährden - das ist an diesen Arbeitsplätzen in der Regel von vorher bekannt.
In größeren Firmen wird dann meist ein Ersatzarbeitsplatz (bei gleichem Gehalt) angeboten - in kleineren Firmen kann es zur kompletten Freistellung durch den Arbeitgeber kommen.
Der Schwangeren dürfen dadurch keine Lohneinbusen entstehen - sie ist ja nicht Krank und kann nicht mehr arbeiten.

Hat auch nichts mit einer Krankschreibung oder Arbeitsverbot durch einen Arzt zu tun - das ist eine komplett andere Schiene.

Nachlesen kann man das ganze im Mutterschutzgesetz
§ 11 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen
§ 13 Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Umgestaltung Arbeitsplatz, Arbeitsplatzwechsel, betriebliches Beschäftigungsverbot
§ 18 Mutterschutzlohn
Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots .... erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn (durchschnittliches Gehalt der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft)

Das Mutterschutzgesetz muss übrigens von jedem Arbeitgeber ausgelegt werden, der Frauen beschäftigt - muss also in deiner Firmal irgendwo ausgelegt sein, damit du jederzeit nachlesen kannst.
Du findest es auch im Internet.

Gruß Dhana

 
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