von Mutti69 am 18.08.2019, 9:47 Uhr |
Lohnfortzahlung
Wenn ich frei nehmen möchte, weil ich was vorhabe oder eine wichtige Verpflichtung und keinen Urlaub mehr habe oder es mehr ist, als mein Urlaub abdecken kann, dann kann man mit dem AG eine Freistellung vereinbaren. Und weil es dabei um das Privatvergnügen geht, ist das eher unbezahlt.
Es gibt auch bezahlte Freistellungen. Wenn mein AG mir kündigt und nicht möchte, dass ich noch weiter zur Arbeit erscheine, obwohl ich dazu bereit wäre. Dann kann er mich freistellen, muss aber weiter bezahlen.
Auf eine Schwangerschaft trifft das ja aber nicht zu.
Da greift das Mutterschutzgesetz. Du bist vor Kündigungen geschützt und deine Arbeit unterliegt, neben deinem Arbeitsvertrag auch schützenden Regeln, die der Gesetzgeber vorgibt.
Kann dein AG Dir keinen sicheren und ungefährlichen Arbeitsplatz für die Zeit der Schwangerschaft anbieten, kann er ein BV aussprechen.
In diesem Fall zählt er deinen Lohn weiter und erhält eine Rückvergütung über die Krankenkasse.
https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2018/08/01/arbeiten-verboten-beschaeftigungsverbote-selbst-aussprechen/
Für zukünftige Fragen ist es hilfreich die Randbedingungen kurz anzureißen, dass macht es für alle einfacher.
- Lohnfortzahlung - Sessl 18.08.19, 7:17
- Re: Lohnfortzahlung - Mutti69 18.08.19, 9:47
- Re: Lohnfortzahlung - sarahT 18.08.19, 11:26
- Re: Lohnfortzahlung - Antwort vom RUB-Forum - dhana 18.08.19, 13:37
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