Finanzen, Recht und Versicherung

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von Leena  am 06.05.2021, 20:38 Uhr

Klassische Antwort: Es kommt darauf an.

Bei uns wurde es vor einigen Jahren umgestellt - vorher hatte ich z.B. bei 24 Std. / 3 Tage á 8 Std. pro Arbeitstag 8 Stunden angerechnet bekommen, also pro Urlaubstagen wurden 8 Stunden "gutgeschrieben". Für Feiertage bekam ich dann eben auch 8 Std., wenn es ein Arbeitstag von mir war, und entsprechend gar nichts, wenn es kein Arbeitstag von mir war. Urlaubsanspruch hatte ich 3/5 von 30 Tagen (= 18 Tage).

Mittlerweile wird die Arbeitszeit gleichmäßig auf 5 Tage / Woche verteilt, also habe ich dann auch 30 Tage Urlaub und pro Urlaubstag eine "Zeitgutschrift" von knapp 5 Stunden.

Zulässig ist beides.

Also - schau in den Arbeitsvertrag und frag beim zuständigen Mitarbeiter Deines Arbeitgebers nach. :)

 
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