Finanzen, Recht und Versicherung

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von Mutti69  am 10.04.2019, 8:52 Uhr

Heirat

Die Pflicht, Kindesunterhalt zu leisten, bezieht sich immer nur auf leibliche und adoptierte Kinder. Sofern mit Eheschließung nicht auch die Adoption des Kindes einhergeht, kann von dem neuen Partner des wiederverheirateten Elternteils nicht verlangt werden, dass dieser auch die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind übernimmt.

Dass ihr zusammen so viel Geld erwirtschaftet, dass du keine Leistungen (ALGII) vom JobCenter erhältst, ist doch schon mal sehr gut. Ihr solltet euch stetig bemühen die Schulden zu reduzieren und die Kredite zu tilgen. Falls ihr eine Hochzeitsfeier geplant habt, DAS wäre mein Grund nicht zu heiraten, das kostet nämlich auch was. DAS Geld würde ich lieber der Schuldentilgung zuführen!

Ansonsten sehe ich einen Widerspruch in deiner Aussage, du hättest gerade erst deinen Job verloren und dem Verweis zum ALGII. Wenn du gerade den Job verloren hättest, wärst du ja im ALGI-Bezug. Das nur mal am Rande.

 
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