Geschrieben von Katwei am 18.04.2019, 10:42 Uhr |
Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit
Hallo !
Ich bin 36 Jahre alt und möchte gerne bald ein 2. Kind bekommen. Ich bin derzeit noch in Elternzeit. 14 Monate bekomme ich Basiswlterngeld, danach von meinem Mann
Ich möchte aber 24 Monate Elternzeit haben ( mein AG hat bereits zugestimmt).
Vor der Geburt meiner Tochter war ich im Beschäftigungsverbot (Gegahrenquelle zu hoch) und habe mein Gehalt normal weiterbekommen.
Wie wäre das, wenn ich nach 24 Monaten wieder schwanger werden würde. Ich käme ja direkt ins B- Verbot. Würde ich da wieder Geld bekommen wie in der 1. Schwangerschaft?
Ich freue mich über eine Antwort
- Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - Katwei 18.04.19, 10:42
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - uriah 18.04.19, 17:24
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - Katwei 19.04.19, 12:38
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - uriah 25.04.19, 16:14
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - Katwei 19.04.19, 12:38
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - HeyDu! 18.04.19, 18:23
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - Katwei 18.04.19, 20:09
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - basis 18.04.19, 20:24
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - Katwei 18.04.19, 20:09
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - Lewanna 19.04.19, 11:56
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - uriah 18.04.19, 17:24