Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Lovie am 10.04.2019, 20:36 Uhr

Rechenhilfe bitte

AN verdient 1235€ brutto für 108.47 Stunden im Monat.
Es sind 8 Tage Urlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen.
Wie viel Lohn steht dem AN zu?

 
8 Antworten:

Re: Rechenhilfe bitte

Antwort von Mutti69 am 11.04.2019, 8:07 Uhr

Der Stundenlohn beträgt knapp 11,40 Euro. Das müsst du mit der täglichen Durchschnittsstundenzahl multiplizieren (also die Stundenzahl, die bei Krankheit angerechnet würde) und dann mal 8 Tage.

Aber ohne Gewähr! Das ist rein mein rechtliches Empfinden und mathematisches Verständnis.

Ich gehe davon aus, das war eine Teilzeitstelle, Mo. - Fr., je 5 Stunden, dann wären das 8 x 5 = 40 Stunden; 40 Stunden x 11.40 Euro Stundenlohn =456 Euro Auszahlung.

Aber auch nur, wenn die 8 Tage der WIRKLICHE Urlaub sind und die Woche mit 5 Tagen gezählt wird und nicht mit 7. Also sprich, wenn er die 8 Tage am Stück genommen hätte, ob er dann tatsächlich Montag bis Folgewoche Mittwoch einschließlich Urlaub gehabt hätte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechenhilfe bitte

Antwort von Lovie am 11.04.2019, 12:26 Uhr

Es wäre eine 6 tage Woche.
Also gearbeitet wurde immer 5 tage aber für Urlaub musste Mo bis Sa eingereicht werden, also wäre frei von Mo bis Folge Woche Dienstag gewesen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechenhilfe bitte

Antwort von VerenaSch am 11.04.2019, 17:16 Uhr

Das mit den 5 Tagen arbeiten und 6 Tage Urlaub dafür nehmen hört sich komisch an. Ist denn der Sa ein potenzieller Arbeitstag? Wie hoch ist der Jahresurlaub? Wie viele Stunden täglich ist die normale Arbeitszeit?

Übrigens ist Urlaub auszahlen eine rechtliche Grauzone, da man gem. Arbeitsschutz anspruch auf Erholung hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechenhilfe bitte

Antwort von Mutti69 am 11.04.2019, 17:38 Uhr

Das bedeutet, er hat regulär irgendwas um 4 Stunden pro Tag.
Das bedeutet 8 x 4 x Stundenlohn = Auszahlung.

Ich hab jetzt gerundet.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechenhilfe bitte

Antwort von Lovie am 11.04.2019, 19:24 Uhr

Es wurde im Zeitraum von Montag bis Samstag mit wechselndem freien Tag 5 tage gearbeitet, also mal war der Dienstag frei, mal Samstag, mal mal Montag, usw. Wenn der AN nun aber nur Urlaub einreichte von Mo bis Fr konnte er für Samstag zum Arbeiten eingeteilt werden.

Keine Grauzone in diesem Fall, da Arbeitsverhältnis beendet.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechenhilfe bitte

Antwort von Lovie am 11.04.2019, 19:24 Uhr

Vielen Dank!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechenhilfe bitte

Antwort von Felica am 12.04.2019, 7:36 Uhr

Nein, könnte er nicht. Weil wenn er in der Woche nur an 5 Tagen arbeitet, muss er auch nur für 5 Tage einreichen. Der 6te Tag wäre dann der ihm zustehende freie Tag. Müsste er trotzdem am Samstag arbeiten, dürfte der AG nur 4 tage Urlaub berechnen.

Einreichen muss er natürlich trotzdem für die ganze Woche, aber es dürfen bei einer 5 Tage Woche keine 6 Tage Urlaub abgezogen werden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechenhilfe bitte

Antwort von Felica am 12.04.2019, 7:36 Uhr

Nein, könnte er nicht. Weil wenn er in der Woche nur an 5 Tagen arbeitet, muss er auch nur für 5 Tage einreichen. Der 6te Tag wäre dann der ihm zustehende freie Tag. Müsste er trotzdem am Samstag arbeiten, dürfte der AG nur 4 tage Urlaub berechnen.

Einreichen muss er natürlich trotzdem für die ganze Woche, aber es dürfen bei einer 5 Tage Woche keine 6 Tage Urlaub abgezogen werden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.