Geschrieben von basis am 18.04.2019, 20:24 Uhr |
Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit
Du bekommst in einem BV das, was du bekommen würdest, wenn du arbeiten würdest. Egal was vorher mal war. Deshalb musst du ja auch theoretisch arbeiten gehen können, sprich Kind 1 muss betreut sein und die Elternzeit zu Ende.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - Katwei 18.04.19, 10:42
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - uriah 18.04.19, 17:24
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - Katwei 19.04.19, 12:38
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - uriah 25.04.19, 16:14
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - Katwei 19.04.19, 12:38
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - HeyDu! 18.04.19, 18:23
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - Katwei 18.04.19, 20:09
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - basis 18.04.19, 20:24
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - Katwei 18.04.19, 20:09
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - Lewanna 19.04.19, 11:56
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - uriah 18.04.19, 17:24
Die letzten 10 Beiträge