Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von basis am 18.04.2019, 20:24 Uhr

Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit

Du bekommst in einem BV das, was du bekommen würdest, wenn du arbeiten würdest. Egal was vorher mal war. Deshalb musst du ja auch theoretisch arbeiten gehen können, sprich Kind 1 muss betreut sein und die Elternzeit zu Ende.

 
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