Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Lena_1922 am 13.04.2023, 12:27 Uhr

Ex zieht nicht aus

Wenn er dir oder dem Kin(ern) Gewalt androht kannst du dir die Wohnung zuweisen lassen - dafür mußt du zum Familiengericht.
Schlösser darfst du nicht einfach austauschen - er ist ja dein Untermieter, ansonsten Frist setzen und wenn nicht erfolgreich Räumungsklage einreichen.
Anwalt brauchst du erstmal nicht und ggfls. bekommst du Prozesskostenhilfe je nach Einkommen.

 
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