Geschrieben von Lena_1922 am 13.04.2023, 12:27 Uhr |
Ex zieht nicht aus
Wenn er dir oder dem Kin(ern) Gewalt androht kannst du dir die Wohnung zuweisen lassen - dafür mußt du zum Familiengericht.
Schlösser darfst du nicht einfach austauschen - er ist ja dein Untermieter, ansonsten Frist setzen und wenn nicht erfolgreich Räumungsklage einreichen.
Anwalt brauchst du erstmal nicht und ggfls. bekommst du Prozesskostenhilfe je nach Einkommen.
- Ex zieht nicht aus - Theresa Marie 13.04.23, 11:06
- Re: Ex zieht nicht aus - roza_soza 13.04.23, 11:50
- Re: Ex zieht nicht aus - roza_soza 13.04.23, 11:55
- Re: Ex zieht nicht aus - mirage 13.04.23, 12:24
- Re: Ex zieht nicht aus - Lena_1922 13.04.23, 12:27
- Re: Ex zieht nicht aus - Okypete 13.04.23, 14:09
- Re: Ex zieht nicht aus - sammy_klein 13.04.23, 19:20
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