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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 17.08.2020, 15:25 Uhr

Elternzeit & Elterngeld, erneut schwanger. Hilfe

Dann zählen für die EG-Berechnung, wenn ich mich nicht vertue:

12. Monat: Februar 2021 als VZ-Arbeitsmonat
3. bis 11. Monat: April 2020 bis Januar 2021 ohne Einkommen, vermutlich
1. und 2 Monat: Oktober 2018 bis November 2018 mit dem Gehalt vor Kind1

Ja, sicher wäre Einkommen nicht verkehrt, im Grunde ab sofort. Bis zu 30 Stunden gehen ja auch in Elternzeit. Job suchen?

 
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